A petição é dirigida a:
Oberbürgermeister Frankfurt, Peter Feldmann, den Zuständigen des Frankfurter Grünflächenamts und der zuständigen Dezernentin für Umwelt, Frau Rosemarie Heilig (Stadträtin bei Magistrat der Stadt Frankfurt am Main), Ortsvorsteherin, Dr. Alexandra Weit
Hundehalter *innen, die in unserem Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim wohnen, haben fast keine Möglichkeit, ihrem Vierbeiner einen artgerechten Auslauf ohne Leine zu ermöglichen.
Gerade sehr agile und jagdgetriebene Hunde sollten jedoch bei ihrem Spaziergang nicht nur an der Leine gehalten werden. Mit einer Hundewiese wäre dieses Problem gelöst. Die Stadt Frankfurt sollte uns eine ca. 500 bis 1000 qm große eingezäunte Fläche zur Verfügung stellen. Der Platz sollte auch Sitzmöglichkeiten für Hundehalter, einen Kotbeutelspender und doppelte Tore bereitstellen.
Der dringende Bedarf an Hundefreilaufflächen in unserem Stadtteil ist der jeweiligen Stadtverwaltung schon seit langer Zeit bekannt, da bereits in der Vergangenheit einige Anträge dieser Art bei der Stadt Frankfurt eingegangen sind (Antrag der WBE am 03.04.2021 OF 81/16 und Antrag der WBE vom 25.01.2022, OF 81/16). Passende Flächen wurden aber bis dato nicht errichtet.
Als Hundefreilauffläche schlagen wir das Grundstück auf der Verlängerung des Freibades am Ried vor, welches eigentlich dem Beachvolleyballspielen dienen soll und dem Freibad bzw. der Stadt Frankfurt gehört. Es ist jedoch seit Jahren zu verzeichnen, dass das Feld - selbst in den Sommermonaten - von Beachvolleyballer*innen und anderen Personen in keinster Weise für derartige Zwecke genutzt wird.
Da das Grundstück bereits eingezäunt ist, wären die Kosten für die Errichtung einer Freilauffläche geringer. Ferner könnte man das Grundstück teilen, so dass Beachvolleyballspielen weiterhin möglich wäre. Diese Anlage wäre ideal, da die meisten Hundehalter*innen sich in dieser Gegend normalerweise aufhalten, bevor sie Richtung Enkheimer Ried laufen. Die Stadt Frankfurt könnte somit unseren Hunden, uns Hundehalter*innen glücklich machen und gleichzeitig ein sehr schöner und unbenutzter Platz erneut zum Leben erwecken.
Andere Stadtteile Frankfurts bzw. andere Kommunen (z.B. Bad Vilbel, Karben usw.) haben schon längst Hundefreilaufflächen geschaffen.
Ein Stadtteil wie Bergen-Enkheim ist es seinen vielen hundehaltenden Bürger*innen sowie den Hunden, die im Gegensatz zu allen anderen Haustieren auch eine Steuer bezahlen, schuldig, eine solche Hundewiese anzubieten.
Wie begründen Sie sonst die Steuerhöhe von ca. 100 Euro pro Hund jährlich?
Laut neuer Tierschutz-Hundeverordnung 2022 (TierSchHuV) ist der Hundehalter verpflichtet, sein Tier „artgerecht“ zu halten. Zur artgerechten Haltung gehört, den Hund ausreichend körperliche Auslastung sowie artgerechte Sozialisierung zu ermöglichen, um Aggressionsverhalten auszuschließen. Freilauf gilt nach Erkenntnis der Verhaltensforschung als Grundvoraussetzung artgerechter Haltung.
Die Hundebesitzer befinden sich jedoch immer in einem Konflikt mit dem Gesetz, falls sie ihre Hunde kurz ableinen.
Es wird eine Anleinpflicht auf allen öffentlichen Plätzen, Straßen, Parks, Grünanlagen usw. verlangt. Darüber hinaus ist im freien Feld und Wald darauf zu achten, dass der Hund keine anderen Tiere hetzt, jagt oder im Brutverhalten stört. Hunde sind so zu halten, zu führen, zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Im Landesforstgesetz steht: Außerhalb der Wege muss der Hund angeleint sein, das heißt, er darf frei herumlaufen, sofern er im Einflussbereich seines Besitzers bleibt, er nicht alleine den Weg verlässt und es sich nicht um Naturschutz handelt. Das ist auch sicherlich richtig so, denn auch der Schutz der Wildtiere gehört zum Tierschutz und sollte auch für die Hundehalter*innen selbstverständlich sein. Im Zuge dessen sollten dennoch Alternativen angeboten werden
.
Das Freilaufen im Wald könnte sogar für die Hunde selbst gefährlich und lebensbedrohlich werden, sollten Wildschweine angreifen, was bei uns im Enkheimer Ried eine Alltagssituation geworden ist.
In unserem Stadtteil können also Hunde nur an der Leine ausgeführt werden, so wie es das Gesetz vorschreibt (bei einer Missachtung riskiert man eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 148,50 €). Auf Grund dieser zahlreichen Einschränkungen sehen wir keine Möglichkeit, den Bedürfnissen unserer Hunde gerecht zu werden und fordern die Stadt Frankfurt auf, in absehbarer Zeit, eine große eingezäunte, zentral liegende Auslauffläche für unsere Hunde zu schaffen, denn das ist die einzige Möglichkeit, um Gesetz, Hund, Mensch und Naturschutz gerecht zu werden!
Wer Regeln zur Hundehaltung erlässt, sollte auch sinnvolle Alternativen anbieten.
Diese Unterschriftensammlung wird nach Beendigung dem Oberbürgermeister Frankfurt, Peter Feldmann, den Zuständigen des Frankfurter Grünflächenamts und der zuständigen Dezernentin für Umwelt, Frau Rosemarie Heilig (Stadträtin bei Magistrat der Stadt Frankfurt am Main) übergeben.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung mit Ihrer Unterschrift!