Einführung Fachlicher Kontrolle Über Die Jugendämter Durch Das Innenministerium

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Das System der Jugendämter in Deutschland ist eine der umstrittensten Einrichtungen der Moderne. Da seine Wurzeln in der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus liegen, wurde nach dem zweiten Weltkrieg von internationalen Politikern mehrfach gefordert, es abzuschaffen bzw. durch ein anderes System zu ersetzen.

Bis heute jedoch ohne Erfolg.Jugendämter gibt es seit dem zweiten Weltkrieg nur noch in Deutschland und Österreich. Ansonsten finden sich Behörde der Kinder- und Jugendhilfe ohne jegliche Fachaufsicht durch übergeordnete Institutionen, in keinem anderen EU-Mitgliedstaat. Weltweit ist keine Organisation mit ähnlich unumschränkten Befugnissen auf dem Gebiet der Kinderfürsorge bekannt.

Anstatt einer Selbstverwaltung herrscht in anderen Ländern strikte Aufsicht über die Wegnahme von Kindern aus ihren Familien durch übergeordnete Ministerien und Gerichte. Ausserdem sind an die Inobhutnahme in allen anderen Ländern besonders hohe Anforderungen gestellt, so dass eine sogenannte " vorsorgliche" Inobhutnahme, wie sie neuerdings von den deutschen Jugendämtern durchgeführt wird, nicht in Frage kommt.

Alle 13 Minuten wurde in 2018 in Deutschland ein Kind zu seinem Schutz aus der Familie genommen. 40.389 Kinder wurden 2018 vom Jugendamt in Obhut genommen, 25% mehr als 2017. 181000 Kinder und Jugendliche lebten 2017 in einem Heim oder Pflegestelle.

Heimerziehung ist das letzte Mittel und sollte nur in Fällen von Verwahrlosung und Misshandlung durchgeführt werden, wenn die Eltern z.B. aufgrund von Drogensucht oder Krankheit auch mit ambulanter Hilfe des Jugendamtes nicht in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu versorgen. In den USA ist es üblich, von den Jugendämtern zunächst einen Nachweis zu verlangen, dass ambulante Hilfe durchgeführt wurde und weshalb sie erfolglos geblieben ist.

Zum Schutz der Kinder vor unkontrollierten Inobhutnahmen, wäre es empfehlenswert, diesen Nachweis auch in Deutschland einzuführen und die Selbstkontrolle der Behörde auf eine übergeordnete Stelle zu übertragen. Wenn man bedenkt, dass sich Inobhutnahmen nachträglich immer wieder als ungerechtfertigt herausstellen, aber von den Gerichten erst nach Monaten oder Jahren wieder rückgängig gemacht werden, ist dieser massive Eingriff in das Elternrecht , keinen allgemein geregelten Kriterien unterworfen, sondern wird von den Jugendämtern verschiedener Städte unterschiedlich gehandhabt.

Es entspricht nicht dem Rechtsstaatsprinzip:

Ein erheblicher Teil der Kinder wird durch die gewaltsame Herausnahme aus dem Elternhaus krank und weist psychosomatische Störungen auf. Da Deutschland mehr Kinder in Obhut nimmt als jedes andere Land der Erde, gibt es hier auch logischerweise mehr psychosomatische Erkrankungen , die durch die Inobhutnahmen ausgelöst werden. Viele kranke Kinder leiden auch später als Erwachsene noch unter den Folgen der Traumata und begeben sich weiterhin in Behandlung. Zudem benötigen die Familienangehörigen der Kinder oft ebenfalls ärztliche Hilfe, um die Wegnahme der Kinder zu überwinden. Das Gesundheitssystem benötigt jedes Jahr 40.Millionen €; um die Kosten für psychische Erkrankungen zu bezahlen.

Letztendlich tragen somit die Steuerzahler und Krankenversicherten die Kosten der Inobhutnahmen doppelt, da sie nicht nur die Herausnahme der Kinder aus den Familien und deren Heimplätze bezahlen, sondern auch die Behandlungen der Folgeschäden, Anfragen bei Jugendämtern haben ergeben, dass die ambulanten Massnahmen der Jugendämter nur ein Bruchteil von dem Kosten, was jedes Jahr für Inobhutnahmen und stationäre Unterbringung ausgegeben wird.

Der Petitionsausschuss des Europaparlament wird mit Beschwerden über die unmenschlichen Praktiken der deutschen Jugendämter überhäuft. In den letzten drei Jahren haben diese Beschwerden extrem zugenommen. Seit dieser Zeit werden Kinder wegen Verletzung der umgangsrechte ins Heim eingewiesen. Die Gerichte sind auf diesen neuen Trend nicht vorbereitet und winken die Anträge der Jugendämter auf Heimunterbringung, Entzug von Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht einfach durch.

Der Begriff " Gewalt" wird inzwischen neu definiert. Das Fernhalten der Kinder von einem Elternteil-egal ob begründet oder unbegründet- sieht der Staat nach dem neuen Kindschaftsrecht als Gewalt gegenüber dem Kind an und stellt es im § 1666 BGB auf die gleiche Stufe mit Vergewaltigung, Mordversuch und Misshandlung.

Die Jugendämter dürfen hingegen die Kinder grundlos aus den Familien nehmen und über Monate oder Jahre hinweg von ihren Eltern trennen, ohne das der gleiche Sachverhalt als schädlich für das Kind eingestuft wird!

Die Behörde muss begreifen, dass auch sie sich schuldig machen, wenn sie Kinder unberechtigt aus den Familien nehmen, Es wird das Elternrecht massiv verletzt. Die Jugendämter sollen, damit sie nicht noch mehr Schaden in unseren Familien anrichten, wie alle anderen auch unter die Fachaufsicht des Innenministeriums gestellt werden!

Begründung

Eine Selbstverwaltung ohne Kontrollmöglichkeit durch übergeordnete Behörden widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip und der Demokratie und ist nicht zeitgemäss.

§! SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.

Das SGB viii geht von einem verantwortlich handelndem Jugendamt und unverantwortlich handelnden Eltern aus. Es erklärt, dass die Elternrechte zum Schutz des Kindes eingeschränkt werden müssen. Von schlimmen bedauerlichen Fällen verwahrloster oder misshandelter Kinder wurde auf die gesamte Elternschaft geschlossen.

Da Statistiken zufolge weniger als 3% der Eltern Schwierigkeiten bei der Kindererziehung aufweisen, die aber in der Regel mit ambulanten Massnahmen, wie Lernhilfen oder Förderangeboten, behoben werden können, wurde ein Gesetz geschaffen, um stärkere Kontrolle aller 100% der Eltern durchzuführen.

Das SGB VIII hat im Effekt die Macht der Jugendämter in Deutschland weiter ausgedehnt. Jugendamtsmitarbeiter benötigen seit 2008 keinen Gerichtsbeschluss und keine Prüfung der sachlichen Umstände mehr, um Kinder aus ""verdächtigten" Familien herauszunehmen und über Monate isoliert in ein Kinderheim zu bringen. Weiterhin bestimmen die Jugendämter eigenständig, welche Familie als "verdächtig" eingestuft werden.

Formale einheitliche Kriterien gibt es nicht; so dass eine fachliche Kontrolle unmöglich ist Sicherlich können mit diesem Gesetz schlimme Fälle von Verwahrlosung rechtzeitig unterbunden werden, aber diese Zahl ist verschwindend gering im Verhältnis zur großen Menge aller diejenigen Eltern, die falsch beschuldigt werden. Ernüchternd ist, dass in der Abschlussrede Herbst 2019 den rund 100 Absolventen für Sozialwesen der Rhein-Main-Hochschule die Botschaft erteilt wurde,, dass die soziale Arbeit gefragter denn je sei, weil die Zahl der Inobhutnahmen rasant! steige und der modernen Gesellschaft die Diskursfähigkeit fehle und dieser gelte es entschlossen entgegenzutreten! Die Absolventen seien in ihrem Studium auf besondere Weise darauf vorbereitet worden, diese Rolle anzunehmen.

Die Eltern unterliegen plötzlich einer Beweislast-Umkehr und müssen nachweisen, dass sie gute Eltern sind. Ansonsten werden ihnen die Kinder weggenommen und kommen ins Heim. Ein Verdacht reicht zur Begründung der Heimunterbringung völlig aus. Es braucht keine tatsächliche Gefährdung vorzuliegen. Die Entscheidung liegt allein beim Jugendamt. Das Gericht ist dem Jugendamt nach SGB VIII nicht mehr anordnungsbefugt, in Fachfragen entscheidet das Jugendamt, ob eine Hilfe zur Erziehung notwendig ist und welche Hilfe zur Erziehung angewendet wird. Die Gerichte sind nur noch dazu da, die Entscheidungen der Jugendämter rechtlich zu bestätigen. Das Gesetz geht offenbar von der Unfehlbarkeit der Jugendamtsmitarbeiter aus. Anders ist die große Machtvielfalt der Behörde nicht zu erklären.

In der Realität vorkommende Phänomene wie Amtsmissbrauch, Fehleinschätzung der häuslichen Situation oder falsche Beschuldigung durch böswillige Dritte , wie Nachbarn oder Ex-Partner, werden weder geahndet noch sind sie im Gesetz berücksichtigt.

Die hohe Zahl der Kinder, die jedes Jahr aus den Familien herausgenommen und in Heime eingewiesen werden, zeugt entweder von einem Fehlverhalten der Jugendamtsmitarbeiter oder von einer starken Verrohung der Familienverhältnisse in Deutschland. Letztere wird durch die Polizeistatistiken ausgeschlossen. Diese verzeichnen einen Rückgang der Gewalt in den Familien. Die Kinder werden immer besser versorgt und immer besser ausgebildet. Eltern nehmen dabei gerne die Unterstützung qualifizierter Erzieher und Lehrer in Kindergärten und Schulen in Anspruch.

Die angeblich überforderten Eltern gibt es sicherlich noch immer, aber nicht dem Ausmaß und steigender Tendenz, die uns Jugendämter glauben machen möchten. Unverständlicherweise werden die Jugendämter von den Familiengerichten bei der Verschlimmerung der Situation auch noch unterstützt anstatt gestoppt. Von den Gerichten wurde nun auch der schwammige Begriff der "seelischen Gefährdung" von Kindern in den § 1666 BGB aufgenommen. Es werden die Eltern beschuldigt mit ihrem Verhalten die Kinder zu gefährden. Diese Gefährdung wird dann § 1666 BGB zum Anlass genommen, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder in einem Kinderheim unterzubringen. Zurück bleiben Eltern, die nicht wissen, was sie falsch gemacht haben sollen und denen vom Amt keine Hilfestellung gegeben wird, ihre Kinder zurück zu bekommen!

DER GESETZGEBER IST AUFGERUFEN, DRINGEND ETWAS ZU UNTERNEHMEN;, DA DIESE PRAXIS IN DER KINDER- U. JUGENDHILFE UM SICH GREIFT!!!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.11.2019
Sammlung endet: 14.05.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern