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Eingezäunter Hundeplatz in Heilbronn-Kirchhausen

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Stadt Heilbronn, Bürgeramt Kirchhausen - Herr Martin Neubauer, Kirchhausen
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  1. Algatatud 2022
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Petition nach Artikel 17 des Grundgesetzes:

Petition 2022 gegen das Hundeverbot in Heilbronn!

In der Stadt Heilbronn, sowie im Stadtgebiet Ortsteil Kirchhausen herrscht Leinenpflicht für alle Hunde.

Eine Leinenpflicht gilt innerhalb geschlossener Bebauung auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Märkten, an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, bei öffentlichen Menschenansammlungen und in besonders ausgeschilderten Bereichen. Dem Hund darf nur so viel Leine gelassen werden, dass keine Gefahr von ihm ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter Länge. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Begleithunde für blinde und behinderte Menschen.

Hundehalter *innen, haben keine Chance Ihrem Tier ein artgerechtes Herumrennen zu ermöglichen. Wir wollen, dass die Stadt eine Fläche zum Beispiel im Bereich zwischen der Kapelle und der Deutschordenshalle in Heilbronn-Kirchhausen oder anderen Flächen zur Verfügung stellt.

Diese Fläche soll zwischen 500 und 1000 qm groß und eingezäunt sein.

Der Platz sollte in verschiedene Bereiche eingeteilt sein und Möglichkeiten zum Sitzen und Aufhalten bereitstellen.

Selgitus

Eine Hundewiese ist ein Ort der Bewegung und Begegnung für Hund und Halter *in, dieser Ort sollte jederzeit nutzbar und durch eine Vielfalt von Möglichkeiten, den Bedürfnissen der Tiere angepasst sein und werden.

Der Hund ist ein Rudeltier, daher ist es besonders wichtig, dass er Kontakte zu Artgenossen hat. Ohne Sozialkontakt, ist eine artgerechte Haltung nicht möglich und kann zu Verhaltensstörung bis hin zur Aggressivität, oder schwerer Depression durch Isolation bei Hunden führen. Hunde brauchen genauso wie Menschen Bewegung. Rennen und frei laufen sind ebenfalls wichtige Kriterien, die dafür sorgen dass das Tier charakterlich ausgeglichen ist, vital und gesund bleibt.

Vielen Stadtbewohner*innen mit Hund ist es nicht möglich, täglich oder mehrmals in der Woche an den Stadtrand zu fahren um ihrem Hund den erforderlichen Freilauf zu ermöglichen. Eine Stadt wie Heilbronn ist es Ihren hundehaltenden Bürger und Bürgerinnen sowie wie den Hunden, die im Gegensatz zu allen anderen Haustieren auch eine Steuer bezahlen, schuldig, eine solche Hundewiesen in der Innenstadt anzubieten.

Wie begründen Sie sonst die Steuerhöhe von 110 Euro jährlich (für den Ersthund)?

Täname Teid toetuse eest, David Nürnberg Heilbronn-Kirchhausen
Küsimus algatajale

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