Alueella: Saksa

Einkommensteuer - Angleichung der Entfernungspauschale bei Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der deutsche Bundestag möge beschließen, die Gesetze/Verordnungen für die Entfernungspauschale dergestalt anzupassen, das Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. Bahncard 100 der ersten Wagenklasse) nicht mehr gegenüber Nutzern (hochpreisiger) Kraftfahrzeuge benachteiligt werden. Konkret also die Kappungsgrenze von 4500€ pro Jahr bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entweder generell (auch bei Kfz u.s.w.) gilt oder gänzlich wegfällt.

Perustelut

Derzeit gilt bei der Entfernungspauschale eine Höchstgrenze von 4500€, bis zu der Kosten zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel pauschal geltend gemacht werden können. Zwar kann auf Nachweis auch höhere Kosten geltend gemacht werden, jedoch nach aktueller Rechtsprechung gerade nicht für den Aufpreis der 1. Wagenklasse der DBAG.Gleichzeitig können Autofahrer, die ohnehin schon in fast allen Bereichen gegenüber den Nutzern des öffentlichen Verkehrs priviligiert sind, Kosten offenbar im Rahmen der Pauschale von 0,30€/km ohne Obergrenze und Prüfung des Kfz auf Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit geltend machen.Es ist gerade aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung UND der Tatsache, das öffentliche Verkehrsmittel umweltschonender sind nicht nachzuvollziehen, weshalb hier diese ungerechte Differenzierung vorgenommen wird. Auch sollte es das gute Recht eines Berufspendlers sein, sich von grölenden Jugend -und Reisegruppen, wie sie bekanntermaßen regelmäßig in der niedrigsten Wagenklasse anzutreffen sind zu distanzieren und entsprechend eine höhere Wagenklasse mit entsprechend mehr Platz, Ruhe und Service steuerlich geltend machen zu können.Angesichts der Tatsache, das der Staat derzeit höhere Einnahmen generiert als je zuvor wäre es auch politisch klug und angemessen in dieser Form etwas zurückzugeben. Entsprechend ist die Deckelung der Entfernungspauschale für die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel von derzeit 4500€ im Jahr ersatzlos zu streichen. Als schlechtere Alternative ist zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung aller Nutzer diese Obergrenze grundsätzlich für alle Verkehrsmittel festzusetzen.Entsprechendes wird mit dieser Petition beantragt.

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Uutiset

  • Pet 2-18-08-6110-003043Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass die Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln gegenüber
    Nutzern von Kraftfahrzeugen bei der Entfernungspauschale gleichgestellt werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die gegenwärtige Regelung sei dergestalt
    ausgestaltet, dass Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Nutzer der Bahncard 100
    in der ersten Wagenklasse) gegenüber den Nutzern hochpreisiger Kraftfahrzeuge
    benachteiligt würden. Daher sei es geboten, eine Anpassung in der Form
    vorzunehmen, dass der Höchstbetrag für die anzusetzende Entfernungspauschale... enemmän

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