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Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Höhe der Kilometerpauschale für Dienstreisen so weit angehoben wird, dass die tatsächlich anfallenden Kilometerkosten für ein üblicherweise im Außendienst eingesetztes Fahrzeug der unteren Mittelklasse gedeckt werden können.
Uzasadnienie
Die Kilometerpauschale ist nun seit dem 01.01.2002 auf € 0,30 festgelegt. Schon seit langer Zeit ist es nicht mehr möglich einen Pkw für diesen Betrag zu unterhalten somit sind alle Bürger, die gemäß Arbeitsvertrag verpflichtet sind mit ihrem eigenen Fahrzeug zu fahren, dazu gezwungen zur Ausübung ihres Lebensunterhaltes vom Nettoeinkommen erhebliche Zuzahlungen zu leisten. Lt. Zeitungsbericht in der Esslinger Zeitung vom 04.04.2012 müsse die Pendlerpauschale, die ja genauso hoch und genauso lange unverändert ist wie die Kilometerpauschale, bei € 0,49 liegen, um eine gleiche Entlastungswirkung wie im Jahre 2004 zu erreichen. Arbeitgeber in Österreich müssen seit dem 01.07.2008 € 0,42 pro Kilometer erstatten, da dort der Gesetzgeber einen höheren Betrag für notwendig hält, obwohl dort die Kosten für den Unterhalt eines Fahrzeuges nicht höher sind als hier in der BRD. Fahrzeuge der angestellten Außendienstbürger sind gleichzusetzen mit Werkzeugen, sollten nicht die Kosten hierfür deckend erstattet werden müssen? Oder kann dann auch ein Arbeitgeber von seinen Angestellten verlangen, dass sie Maschinen oder Büroeinrichtung auf eigene Kosten anschaffen und für die Firma einsetzen?
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Ruszyła petycja:
12.05.2013
Petycja się kończy:
23.06.2013
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 2-17-08-6110-050690Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Höhe der Kilometerpauschale für Dienstreisen so
weit anzuheben, dass die tatsächlich anfallenden Kilometerkosten für ein
üblicherweise im Außendienst eingesetztes Fahrzeug der unteren Mittelklasse
gedeckt werden können.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, mit der Kilometerpauschale in
Höhe von 0,30€sei es nicht mehr möglich, einen Pkw zu unterhalten. Arbeitnehmer
mit Auswärtstätigkeit, die für Dienstreisen ihr eigenes Fahrzeug nutzen, seien somit
gezwungen, erhebliche... dalej