Περιοχή: Γερμανία

Einkommensteuer - Anpassung der Steuergesetze an den veränderten Familienbegriff

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
154 Υποστηρικτικό 154 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

154 Υποστηρικτικό 154 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die steuerlichen Vorteile für Familien von der Institution Ehe (Ehegattensplitting) getrennt werden, um diese an den eingetragenen Haushalt, in dem Kinder leben, zu binden (Kindersplitting/ Haushaltssplitting).

Αιτιολόγηση

1.) Nach Artikel 6 Abs. 1 GG stehen Ehe UND Familie unter besonderem staatlichen Schutz.2.) Nach Artikel 6 Abs. 5 GG sind für eheliche wie uneheliche Kinder gleiche Bedingungen zu schaffen.3.) Familienformen sind vielfältiger als zweigeschlechtliche Ehe (wie z.B. eingetragene Lebensgemeinschaften, alleinerziehende Frauen und Männer, Patchwork-Familien etc.).Die zweigeschlechtliche Ehe wird als gegenseitige Verantwortungsübernahme und als kleinste Institution im Staate steuerrechtlich begünstigt und geschützt (vgl. auch 1.). Diese Alleinstellung ist vor dem Hintergrund der Vielfalt der möglichen Familienformen (vgl. 3.) in ihrer Absolutheit nicht mehr rechtfertigbar. Dabei soll es nicht um eine Minderwertschätzung der Institution Ehe gehen, sondern vielmehr um eine Gleichberechtigung und rechtliche Anerkennung der verschiedenen Familienformen unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortungsübernahme für Kinder.Deshalb sollte diskutiert werden, in welcher Form auch die Verantwortungsübernahme für Kinder in jeglicher Familienform steuerrechtlich begünstigt werden könnte, wenn es um die Unterstützung von Kindern und deren Bezugs- und Betreuungspersonen und nicht um die Reproduktion einer heteronormen Zweigeschlechtlichkeit (s.a. Gleichberechtigung nach Artikel 3 Abs. 2) gehen soll. Dies darf nicht nur abhängig von der Institution der Ehe sein (vgl. auch 2.).

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Νέα

  • Pet 2-17-08-6110-052335Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die steuerlichen Vorteile des Ehegatten-Splittings von
    der Institution Ehe zu lösen und diese Vorteile jeglichen Familienformen mit Kindern
    zugute kommen zu lassen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, nach Artikel 6 Grundgesetz (GG) stünden Ehe und
    Familie unter besonderem staatlichen Schutz und es seien mithin für eheliche und
    uneheliche Kinder gleiche Bedingungen zu schaffen. In der heutigen Zeit seien
    Familienformen deutlich vielfältiger gestaltet als die klassische zweigeschlechtliche
    Ehe... παρακάτω

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