154 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die steuerlichen Vorteile für Familien von der Institution Ehe (Ehegattensplitting) getrennt werden, um diese an den eingetragenen Haushalt, in dem Kinder leben, zu binden (Kindersplitting/ Haushaltssplitting).
Begründung
1.) Nach Artikel 6 Abs. 1 GG stehen Ehe UND Familie unter besonderem staatlichen Schutz.2.) Nach Artikel 6 Abs. 5 GG sind für eheliche wie uneheliche Kinder gleiche Bedingungen zu schaffen.3.) Familienformen sind vielfältiger als zweigeschlechtliche Ehe (wie z.B. eingetragene Lebensgemeinschaften, alleinerziehende Frauen und Männer, Patchwork-Familien etc.).Die zweigeschlechtliche Ehe wird als gegenseitige Verantwortungsübernahme und als kleinste Institution im Staate steuerrechtlich begünstigt und geschützt (vgl. auch 1.). Diese Alleinstellung ist vor dem Hintergrund der Vielfalt der möglichen Familienformen (vgl. 3.) in ihrer Absolutheit nicht mehr rechtfertigbar. Dabei soll es nicht um eine Minderwertschätzung der Institution Ehe gehen, sondern vielmehr um eine Gleichberechtigung und rechtliche Anerkennung der verschiedenen Familienformen unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortungsübernahme für Kinder.Deshalb sollte diskutiert werden, in welcher Form auch die Verantwortungsübernahme für Kinder in jeglicher Familienform steuerrechtlich begünstigt werden könnte, wenn es um die Unterstützung von Kindern und deren Bezugs- und Betreuungspersonen und nicht um die Reproduktion einer heteronormen Zweigeschlechtlichkeit (s.a. Gleichberechtigung nach Artikel 3 Abs. 2) gehen soll. Dies darf nicht nur abhängig von der Institution der Ehe sein (vgl. auch 2.).
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
31.05.2013
Petition endet:
12.07.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-17-08-6110-052335Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die steuerlichen Vorteile des Ehegatten-Splittings von
der Institution Ehe zu lösen und diese Vorteile jeglichen Familienformen mit Kindern
zugute kommen zu lassen.
Zur Begründung wird ausgeführt, nach Artikel 6 Grundgesetz (GG) stünden Ehe und
Familie unter besonderem staatlichen Schutz und es seien mithin für eheliche und
uneheliche Kinder gleiche Bedingungen zu schaffen. In der heutigen Zeit seien
Familienformen deutlich vielfältiger gestaltet als die klassische zweigeschlechtliche
Ehe... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.