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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Der Bundestag möge beschließen, daß Totalverluste bei Kapitaleinkünften bei der Berechnung der Einkommensteuer angerechnet werden.
Gerekçe
Es herrscht eine Ungleichbehandlung bei Verlusten aus Kapitaleinkünften. Verluste zu 99,99% werden angerechnet, Verluste zu 100% jedoch nicht.
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Pet 2-18-08-6110-030457
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Petent fordert, dass Totalverluste bei Kapitaleinkünften bei der Berechnung der
Einkommensteuer angerechnet werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, bei Verlusten aus Kapitaleinkünften sei steuerlich
eine Ungleichbehandlung festzustellen. Wenn ein Wertpapier zu einem Totalverlust
der Anlage führe, gelte der Forderungsausfall steuerlich nicht als
"Veräußerungsverlust", sondern... daha ileri
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