Einkommensteuer - Anrechnung von Totalverlusten bei Kapitaleinkünften bei der Berechnung der Einkommensteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

41 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

41 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Bundestag möge beschließen, daß Totalverluste bei Kapitaleinkünften bei der Berechnung der Einkommensteuer angerechnet werden.

Begründung

Es herrscht eine Ungleichbehandlung bei Verlusten aus Kapitaleinkünften. Verluste zu 99,99% werden angerechnet, Verluste zu 100% jedoch nicht.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.03.2016
Petition endet: 09.05.2016
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-6110-030457

    Einkommensteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass Totalverluste bei Kapitaleinkünften bei der Berechnung der
    Einkommensteuer angerechnet werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, bei Verlusten aus Kapitaleinkünften sei steuerlich
    eine Ungleichbehandlung festzustellen. Wenn ein Wertpapier zu einem Totalverlust
    der Anlage führe, gelte der Forderungsausfall steuerlich nicht als
    "Veräußerungsverlust", sondern... weiter

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