Einkommensteuer - Ausweitung des geldwerten Vorteils für Kinderbetreuung auch auf schulpflichtige Kinder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
148 Unterstützende 148 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

148 Unterstützende 148 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der geldwerte Vorteil für Kinderbetreuung auch auf schulpflichtige Kinder ausgeweitet wird und somit eine finanzielle Entlastung für arbeitende Mütter und Väter geschaffen wird.

Begründung

Wir wünschen uns eine Änderung des Steuerrechts für schulpflichtige Kinder: Zur Zeit ist das Steuerrecht so: Komplett steuerfrei sind nach § 3 Nr. 33 EStG zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers z.B. zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer/Innen in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen.Ausdrücklich nicht steuerlich begünstigt sind schulpflichtige Kinder.Schulpflichtige Kinder: Der geldwerte Vorteil aus der Kinderbetreuung darf höchstens um die 44 € im Monat pro Mitarbeiter/In (nicht pro Kind!) betragen, um ihn steuerfrei gewähren zu können!Wird die Freigrenze überschritten, ist der Betrag voll zu versteuern. Zusätzlich wären dann auch alle anderen Tatbestände, die in die Freigrenze fallen und momentan wegen Geringfügigkeit nicht relevant sind, zu versteuern.Diese Regelung im Steuerrecht belastet Eltern von Schulkindern finanziell in nicht akzeptabler Form. Sie untergräbt die Bemühungen der Betriebe, Eltern familienfreundliche Angebote wie z.B. Kinderbetreuung in Ferien anzubieten und verhindert im Extremfall die Berufstätigkeit von Müttern und Vätern. Wir bitten um Änderung.

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