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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Das Ehegattensplitting muß in der bisherigen Form beibehalten werden, es kann aber zu einem Familiensplitting ausgebaut werden.
Αιτιολόγηση
1.) Es darf kein Unterschied machen, wie das Familieneinkommen entsteht. Ob 2 Partner arbeiten oder nur einer Eine Ehe ist eine Bedarfsgemeinschaft, und daher wie eine Person anzusehen.2.) Alle bisherigen Ehen wurden mit diesem Steuermodel geschlossen, Wegfall des Splittings, wird viele Familien in finanzielle Bedrängnis bringen. Hier muß es Bestandschutz und Rechtsicherheit geben3.) Ehegattensplitting hat nicht mit Kindern zu tun, sondern es wird das Einkommen von 2 Personen addiert, dann halbiert, und daraus die Steuer gebildet. Ehepartner wären sonst von Singles benachteiligt( Steuerprogression)4.) Bei Abschaffung von Splitting, muß Versorgungsausgleich, Zugewinn, Beistandspflicht ebenfalls abgeschafft werden5.) der Familie muss es überlassen bleiben, ob Sie Ihre Kinder selber erzieht, oder in Staatlichen Organisationen (KITAS) parken will. 6.) Ehepaare die Kinder großgezogen haben, und wo die Frau nicht mehr ins Berufleben zurückfindet, ist die Wegnahme des Splittings ein Schlag ins Gesicht, für lange Jahre Kinderarbeit7.) Ob Alleinverdiener oder beide Partner das Einkommen bestreiten ist Sache der Partner und nicht der Politik
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Η αναφορά ξεκίνησε:
05/03/2013
Η αναφορά τελειώνει:
16/04/2013
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 2-17-08-6110-048639Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Splitting-Verfahren für zusammen veranlagte
Ehegatten im Einkommensteuergesetz zu erhalten und dessen Prinzipien auch dann
weiter zu führen, wenn ein Familiensplitting eingeführt würde.
Zur Begründung wird ausgeführt, in der Vergangenheit seien Ehen bei Gelten des
gegenwärtigen Splitting-Verfahrens geschlossen worden. Ein Wegfall des Splittings
würde eine große Zahl von Familien in finanzielle Bedrängnis bringen. In diesem
Bereich müsse es Bestandsschutz und Rechtsicherheit geben.
Wer in... παρακάτω
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Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.