Regiune: Germania

Einkommensteuer - Beibehaltung des Ehegattensplittings in der bisherigen Form

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
228 228 in Germania

Petiția este respinsă.

228 228 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Das Ehegattensplitting muß in der bisherigen Form beibehalten werden, es kann aber zu einem Familiensplitting ausgebaut werden.

motive

1.) Es darf kein Unterschied machen, wie das Familieneinkommen entsteht. Ob 2 Partner arbeiten oder nur einer Eine Ehe ist eine Bedarfsgemeinschaft, und daher wie eine Person anzusehen.2.) Alle bisherigen Ehen wurden mit diesem Steuermodel geschlossen, Wegfall des Splittings, wird viele Familien in finanzielle Bedrängnis bringen. Hier muß es Bestandschutz und Rechtsicherheit geben3.) Ehegattensplitting hat nicht mit Kindern zu tun, sondern es wird das Einkommen von 2 Personen addiert, dann halbiert, und daraus die Steuer gebildet. Ehepartner wären sonst von Singles benachteiligt( Steuerprogression)4.) Bei Abschaffung von Splitting, muß Versorgungsausgleich, Zugewinn, Beistandspflicht ebenfalls abgeschafft werden5.) der Familie muss es überlassen bleiben, ob Sie Ihre Kinder selber erzieht, oder in Staatlichen Organisationen (KITAS) parken will. 6.) Ehepaare die Kinder großgezogen haben, und wo die Frau nicht mehr ins Berufleben zurückfindet, ist die Wegnahme des Splittings ein Schlag ins Gesicht, für lange Jahre Kinderarbeit7.) Ob Alleinverdiener oder beide Partner das Einkommen bestreiten ist Sache der Partner und nicht der Politik

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știri

  • Pet 2-17-08-6110-048639Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, das Splitting-Verfahren für zusammen veranlagte
    Ehegatten im Einkommensteuergesetz zu erhalten und dessen Prinzipien auch dann
    weiter zu führen, wenn ein Familiensplitting eingeführt würde.
    Zur Begründung wird ausgeführt, in der Vergangenheit seien Ehen bei Gelten des
    gegenwärtigen Splitting-Verfahrens geschlossen worden. Ein Wegfall des Splittings
    würde eine große Zahl von Familien in finanzielle Bedrängnis bringen. In diesem
    Bereich müsse es Bestandsschutz und Rechtsicherheit geben.
    Wer in... mai departe

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