Rajon : Gjermania

Einkommensteuer - Berücksichtigung von Beiträgen zu privaten Rentenversicherungen (bzgl. Anlage Sonderausgabenabzug des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung)

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Filluar 2018
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, den ein Steuerpflichtiger für Einzel- oder Zusammenveranlagung einreichen kann, in der Anlage für den Sonderausgabenabzug die Möglichkeit zu schaffen, Beiträge zu privaten Rentenversicherungen (Riester-/Rürup-Renten) zu berücksichtigen, da diese nicht durch die Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

arsye

Die Anlage "Sonderausgaben/ ußergewöhnliche Belastungen" (derzeit in der Version 2018LStSagB601 vorliegend) enthält folgenden Hinweis: "Versicherungsbeiträge (z. B. Beiträge zu Renten-, Kranken-, Plegeversicherung usw.) können nicht im Ermäßigungsverfahren geltend gemacht werden. Diese so genannten Vorsorgeaufwendungen werden beim laufenden Lohnsteuerabzug über die Vorsorgepauschale berücksichtigt."Die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug kann jedoch aus offensichtlichen Gründen nicht solche Beiträge berücksichtigen, welche aus dem Netto-Gehalt des/der Steuerpflichtigen gezahlt werden.Da mit den gesetzlichen Höchstbeträgen, die pro veranlagter/m Steuerpflichtiger/m gelten, jedoch ein nicht unerheblicher Sonderausgabenabzug möglich ist, würde die Berücksichtigung in der Lohnsteuerermäßigung eine hohe Entlastung für die Steuerpflichtigen im Verlauf des Steuerjahres bedeuten.Da die Bearbeitung der Anträge auf Lohnsteuerermäßigung in den Finanzämtern ohnehin bereits elektronisch bearbeitet werden, sind nur geringe Kosten für die Aufnahme weiterer Eingabefelder sowie die Anpassung der Berechnung auf die zu berücksichtigenden Günstigerprüfungen zu erwarten.Mit 16,6 Mio. Riester- und 8,9 Mio. Rürup-Renten-Verträgen ist ein allgemeines Interesse an dieser Petition gegeben.

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lajm

  • Pet 2-19-08-6110-006411 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent wendet sich gegen die Nichtberücksichtigung von Beiträgen zu privaten
    Rentenversicherungen (sog. Riester-/Basis-Renten) im
    Lohnsteuerermäßigungsverfahren.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die Anlage "Sonderausgaben/Außergewöhnliche
    Belastungen" enthalte folgenden Hinweis: Versicherungsbeiträge (z.B. Beiträge zu
    Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung usw.) können nicht im Ermäßigungsverfahren
    geltend gemacht werden. Diese so genannten Vorsorgeaufwendungen werden beim
    laufenden Lohnsteuerabzug über die... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

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