Reģions: Vācija

Einkommensteuer - Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Rentenbesteuerung

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für die Rentner aus den neuen Bundesländern rückwirkend ab 2005 die gleiche Rentenbesteuerung gilt wie für die Rentner aus den alten Bundesländern.

Pamatojums

Durch die bisher nicht erfolgte Rentenanpassung der Renten in den neuen Bundesländern zu den Renten in den alten Bundesländern ergibt sich für die Besteuerung der Rentner in den neuen Bundesländern eine Ungleichbehandlung zu den Rentnern in den alten Bundesländern. Diese Ungleichbehandlung bleibt nach derzeitigem Recht für die Rentner in den neuen Bundesländern lebenslang bestehen, da auch bei einer schrittweisen Anpassung, d. h. Erhöhung der Renten in den alten Bundesländern, eine Anpassung an die Freibeträge der Rentner in den neuen Bundesländern nicht vorgesehen ist.Ein Beispiel mit einem willkürlich gewählten Rentenbetrag in Höhe von 1117 € für das Jahr 2005.Rentenbemessungspunkte 2005In den alten Bundesländern 26,13 € in den neuen Bundesländern 22,97 €Daraus ergibt sich eine Rente in Höhe von:In den alten Bundesländern von 1117 € und in den neuen Bundesländern 982 €Das ergibt eine JahresrenteIn den alten Bundesländern von 13404 € und in den neuen Bundesländern 11784 €Daraus resultiert ein SteuerfreibetragIn den alten Bundesländern von 6702 € und in den neuen Bundesländern 5892 €Die Differenz beträgt in diesem angenommenen Fall 810 € Für diesen Differenzbetrag sind, sofern der einzelne Rentner steuerpflichtig ist (lt. einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung etwa 1/3 aller Rentner), nur von den Rentnern in den neuen Bundesländern Steuern zu zahlen.Diese Ungleichbehandlung bleibt nach derzeitigem Recht für die Rentner, durch die bisher nicht erfolgte Rentenanpassung der Rentner in den neuen Bundesländern zu den Rentnern in den alten Bundesländern ergibt sich für die Besteuerung der Renten in den neuen Bundesländern eine Ungleichbehandlung zu den Rentnern in den alten Bundesländern. Diese Ungleichbehandlung bleibt nach derzeitigem Recht für die Rentner in den neuen Bundesländern lebenslang bestehen, da auch bei einer schrittweisen Anpassung, d. h. Erhöhung der Renten in den alten Bundesländern, eine Anpassung an die Freibeträge der Rentner in den neuen Bundesländern nicht vorgesehen ist.Für diesen Differenzbetrag sind, sofern der einzelne Rentner steuerpflichtig ist (lt. der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Neues Steuerrecht für Versicherte und Rentner 2. Auflage [9/2007} Nr. 105, etwa 1/3 aller Rentner), nur von den Rentnern in den neuen Bundesländern Steuern zu zahlen.Diese Ungleichbehandlung bleibt nach derzeitigem Recht für die Rentner, auch für Neurentner, in den neuen Bundesländern solange bestehen, bis eine vollständige Rentenanpassung durch die Politik beschlossen ist.

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Jaunumi

  • Pet 2-17-08-6110-052504Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass für Rentner aus den neuen Bundesländern
    rückwirkend ab dem Jahr 2005 die gleiche Rentenbesteuerung gilt wie für Rentner
    aus den alten Bundesländern.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, durch die aus seiner Sicht
    bisher nicht erfolgte Anpassung der Renten in den neuen Bundesländern an die
    Renten in den alten Bundesländern ergebe sich für die Besteuerung der Rentner in
    den neuen Bundesländern eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den Rentnern
    in den alten Bundesländern.... vairāk

Debates

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