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Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass das Ehegattensplitting erst in Anspruch genommen werden kann, sobald die Ehepartner das erste gemeinsame Kind bekommen.
motive
Das Gewähren von steuerlichen Vorteilen allein aufgrund der Schließung des Ehebundes ist rein vom Zweck her nicht mehr dem Zeitgeist entsprechend, da mehr und mehr Ehen nicht mehr der Familiengründung - also dem gemeinsamen Erziehen von Kindern - dienen. Daher sollte der steuerliche Vorteil nur jenen gewährt werden, die auch wirklich Kinder kriegen und damit zukünftige Steuerzahler heranziehen. Damit würde sich auch die Debatte über eine Steuererhöhung zu Lasten von Personen ohne Kinder sich erübrigen, da diese in der Regel ohnehin schon steuerlich stark belastet werden. Die aufgrund des zweckgebundenen Ehegattensplittings frei gewordenen Mittel sollten in die Förderung von Erziehungs- und Bildungshilfen gelangen.
Link către petiție
Fișă detașabilă cu cod QR
Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
20.02.2012
Petiția se încheie:
27.03.2012
Regiune:
Germania
categorie:
știri
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Pet 2-17-08-6110-033226Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass das Ehegatten-Splitting erst dann in Anspruch
genommen werden kann, wenn die Ehepartner das erste gemeinsame Kind
bekommen.
Zur Begründung wird ausgeführt, das Gewähren von steuerlichen Vorteilen allein
aufgrund der Schließung des Ehebundes sei rein vom Zweck her nicht mehr dem
Zeitgeist gemäß. In zunehmendem Maße dienten nämlich Eheschließungen nicht
mehr der Familiengründung, also dem gemeinsamen Erziehen von Kindern. Daher
sollte der steuerliche Vorteil nur jenen gewährt werden,... mai departe
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.