356 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass das Ehegattensplitting erst in Anspruch genommen werden kann, sobald die Ehepartner das erste gemeinsame Kind bekommen.
Razões
Das Gewähren von steuerlichen Vorteilen allein aufgrund der Schließung des Ehebundes ist rein vom Zweck her nicht mehr dem Zeitgeist entsprechend, da mehr und mehr Ehen nicht mehr der Familiengründung - also dem gemeinsamen Erziehen von Kindern - dienen. Daher sollte der steuerliche Vorteil nur jenen gewährt werden, die auch wirklich Kinder kriegen und damit zukünftige Steuerzahler heranziehen. Damit würde sich auch die Debatte über eine Steuererhöhung zu Lasten von Personen ohne Kinder sich erübrigen, da diese in der Regel ohnehin schon steuerlich stark belastet werden. Die aufgrund des zweckgebundenen Ehegattensplittings frei gewordenen Mittel sollten in die Förderung von Erziehungs- und Bildungshilfen gelangen.
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fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
20/02/2012
Petição termina:
27/03/2012
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 2-17-08-6110-033226Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass das Ehegatten-Splitting erst dann in Anspruch
genommen werden kann, wenn die Ehepartner das erste gemeinsame Kind
bekommen.
Zur Begründung wird ausgeführt, das Gewähren von steuerlichen Vorteilen allein
aufgrund der Schließung des Ehebundes sei rein vom Zweck her nicht mehr dem
Zeitgeist gemäß. In zunehmendem Maße dienten nämlich Eheschließungen nicht
mehr der Familiengründung, also dem gemeinsamen Erziehen von Kindern. Daher
sollte der steuerliche Vorteil nur jenen gewährt werden,... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.