Regione: Germania

Einkommensteuer - Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages (Existenzminimum)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
168 Supporto 168 in Germania

La petizione è stata respinta

168 Supporto 168 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das steuerliche Existenzminimum, den Grundfreibetrag von 8.652.- €, deutlich zu erhöhen, z. B. auf 15.000.- €.

Motivazioni:

Geringverdiener wie aufstockende Arbeitnehmer, Rentner und Kleinunternehmer werden in Relation zu ihrem geringen Einkommen steuerlich unverhältnismäßig belastet. Ein Lediger zahlt bei einem zu versteuernden Einkommen von 10.000.- € eine Einkommensteuer von 206.- €,11.000.- € 383.- €,12.000.- € 579.- €,13.000.- € 796.- €,14.000.- € 1.032.- €, 15.000.- € 1.275.- €.Wer für die Erklärung einen Steuerberater benötigt, hat zusätzlich Gebühren in dreistelliger Höhe zu tragen.Aber nicht nur diese Personengruppe profitiert von einem erhöhten Grundfreibetrag, sondern auch die Finanzämter. Ihnen bleiben die wenig lukrativen Kleinstfälle erspart. Sie gewinnen Zeit für die komplizierten Steuererklärungen.Der Steuervorteil wird zu einem Steuerausfall führen, weil er auch Gutverdienern nutzt. Zum Ausgleich könnte der Spitzensteuersatz geringfügig erhöht werden.

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Novità

  • Pet 2-18-08-6110-031507Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, Geringverdiener wie etwa aufstockende
    Arbeitnehmer, Rentner oder Kleinunternehmer würden angesichts der gegenwärtigen
    Höhe des steuerlichen Grundfreibetrages von 8.652 Euro in Relation zu ihrem
    geringen Einkommen steuerlich unverhältnismäßig hoch belastet. So müsse etwa ein
    lediger Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von
    10.000 Euro eine Einkommensteuer in Höhe von 206 Euro entrichten.... avanti

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