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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass verheiratete Paare, die nachweislich mehrere Versuche der künstlichen Befruchtung hinter sich haben und keine Aussicht auf Erfolg hatten, bei einer Adoptionsanfrage steuerlich die Vergünstigungen erhalten, wie Paare mit Kindern oder zumindest nicht so behandelt werden, wie gewollt kinderlose Paare.
Perustelut
Da es in den letzten Jahren statistisch immer mehr Ehepaare gibt, die ungewollt kinderlos sind, kommt es hier im Steuerrecht zu einer Ungleichbehandlung. Paare, die nachweislich alle Möglichkeiten zur Erfüllung des Kinderwunsches genutzt haben und keinen Erfolg hatten, dürfen nicht benachteiligt werden gegenüber gewollt kinderlosen Paaren oder Familien mit Kindern. Es liegt schließlich durch die Versuche ein Nachweis für den unbedingten Kinderwunsch vor.
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Vetoomus alkoi:
13.02.2017
Vetoomus päättyy:
08.05.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 16.10.2018
Väittely
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