Einkommensteuer - Individuelle Besteuerung beider Elternteile/Reform des Elterngeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine individuelle Besteuerung beider Elternteile und eine Reform des Elterngeldes im Sinne von Anreizen zu einer höheren Beteiligung der Väter an der Kindererziehung beschließen.

Begründung

Sowohl mit einer individuelle Besteuerung beider Partner als auch einer Reform des derzeitigen Elterngeldes, welche stärkere Anreize für Väter setzt, sich gleichberechtigt in der Familie einzubringen, käme der Staat seiner in Art. 3 Abs. 2 GG verankerten Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen, nach. Das derzeitig angewandte "Ehegatten-Splitting" setzt finanzielle Fehlanreize für die ungleichmäßige Aufteilung von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit und wird so den Ansprüchen moderner, gleichberechtigter Partnerschaften nicht mehr gerecht. Faktisch basiert es vielmehr auf immer seltener gelebten, traditionellen Rollenmodellen. Bei einer längst notwendigen Steuerreform wäre jedoch zu beachten, dass bereits verheiratete Paare, welche ihre Lebensplanung auf diese Art der Besteuerung ausgerichtet haben, von einer Neuregelung ausgenommen werden müssten.Auch bei der Aufteilung der Elternzeit kann mit Blick auf Daten des Statistischen Bundesamtes von gleichberechtigter Aufteilung der Aufgaben in Familie und Beruf keine Rede sein: Mütter, deren Kinder 2014 geboren wurden, bezogen im Durchschnitt über eine Dauer von 11,6 Monaten Elterngeld, bei den dazugehörigen Vätern waren es lediglich 3,1 Monate, wobei nur 34,2% der Väter überhaupt Elternzeit in Anspruch nahmen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass gegenwärtig bestehende Anreize offensichtlich nicht ausreichen, um Männer zu einem stärkeren Engagement in der Familie zu bewegen.Ansatzpunkte zur Herstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wären hier beispielsweise, Paare, welche sich die Elternzeit paritätisch teilen, finanziell stärker zu bezuschussen, um eine solche Art Aufgabenteilung zu fördern. Zudem erscheint die Einführung einer in den 12 bzw. 14 Monaten beinhalteten, wenigstens 3 Monate andauernden "Väterzeit" sinnvoll, diese Bezugsdauer des Elterngeldes soll nicht auf den anderen Partner übertragbar sein. Entscheidet sich das jeweilige Elternteil gegen dieses dreimonatige Aussetzen der Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Kinderbetreuung, verfallen die Lohnersatzleistungen für diese Dauer oder werden zumindest stark gekürzt. Neben einer wichtigen Etappe auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Aufteilung der Aufgaben in Familie und Beruf handelt es sich bei der oben skizzierten Reform des Elterngeldes um eine Chance für Väter, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, um eine engere Bindung zu diesen zu schließen, was sicherlich auch im Sinne der Kinder wäre. Darüber hinaus ließen sich derzeitige Benachteiligungen von Frauen im Berufsleben, insbesondere bei der Arbeitsplatzsuche, verringern. Durch drohende Lohnersatzkürzungen angetrieben, würden eine Mehrzahl der Väter nach der Geburt ihres Kinder mehrere aus dem Beruf ausscheiden, dieses Risiko würde somit nicht mehr vorwiegend jungen Frauen zugesprochen werden.

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