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Petice nebyla splněna
Toto je petice online des Deutschen Bundestags.
Petice je adresována: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Kosten der Sprachkurse von europäischen Sprachen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Odůvodnění
Wenn ein Steuerzahler sich die Mühe macht, z. B. Französisch zu lernen, hat die Gesellschaft mehrfach gewonnen:- Der Bürger hat bessere Berufschancen.- Der Bürger erfüllt die von seinem Arbeitgeber angegebenen Voraussetzungen- Der Bürger kann sich mit einer anderen europäischen Kultur vertraut machen.- Nicht zuletzt kann man die Europäische Union in Köpfen von Menschen erreichen und dies geschieht zu Allerersten durch die Sprache.Ein konkretes Beispiel: Jemand besucht die VHS für die Französische Sprache. Bis zum Niveau C2 (Höchstmöglich erreichbares Sprachniveau in Europa) benötigt man in der Regel 12 VHS-Kurse zu belegen, p. a. kann man 3 Kurse besuchen, Also nach vier Jahren hat man eine europäische Sprache beherrschen können, dies setzt ein großartiges Engagement voraus. Pro Kurs zahlt man durchschnittlich 170,-€, von einem Steuersatz in Höhe von 7% ausgegangen, wäre 11,90€ Mehrwertsteuer, im Jahr wäre eine Summe von 35,70€, die als Werbungskosten geltend gemacht werden sollten. Nach vier Jahren wären dann insgesamt 142,80€ Mehrwertsteuer. Abgesehen von der politischen, beruflichen und nicht zuletzt kulturellen Seite ist die Bedeutung enorm. Da kann man die Politik konkretisieren.Ich bitte das hoch verehrte Haus damit ein Zeichen zu setzen.
Odkaz na petici
Odtrhávací lístek s QR kódem
download (PDF)Informace o petici
Petice zahájena:
23. 12. 2017
Petice končí:
22. 02. 2018
Kraj :
Německo
kategorie :
zprávy
-
Pet 2-19-08-6110-002033 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Kosten der Sprachkurse für
europäische Sprachen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden
können.
Zur Begründung wird ausgeführt, wenn Steuerzahler sich die Mühe machten,
europäische Fremdsprachen zu lernen, habe die Gesellschaft mehrfach gewonnen,
der Bürger habe bessere Berufschancen, Unternehmen würden vielfach
Sprachkenntnisse verlangen und die Betreffenden würden sich mit der europäischen
Kultur vertraut machen.
Auf den weiteren Inhalt der Begründung... více
rozprava
Zatím žádný argument CONTRA.