Piirkond : Saksamaa

Einkommensteuer - Sprachkurs von europäischen Sprachen als Werbungskosten bei der Steuer absetzen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2017
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Kosten der Sprachkurse von europäischen Sprachen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Selgitus

Wenn ein Steuerzahler sich die Mühe macht, z. B. Französisch zu lernen, hat die Gesellschaft mehrfach gewonnen:- Der Bürger hat bessere Berufschancen.- Der Bürger erfüllt die von seinem Arbeitgeber angegebenen Voraussetzungen- Der Bürger kann sich mit einer anderen europäischen Kultur vertraut machen.- Nicht zuletzt kann man die Europäische Union in Köpfen von Menschen erreichen und dies geschieht zu Allerersten durch die Sprache.Ein konkretes Beispiel: Jemand besucht die VHS für die Französische Sprache. Bis zum Niveau C2 (Höchstmöglich erreichbares Sprachniveau in Europa) benötigt man in der Regel 12 VHS-Kurse zu belegen, p. a. kann man 3 Kurse besuchen, Also nach vier Jahren hat man eine europäische Sprache beherrschen können, dies setzt ein großartiges Engagement voraus. Pro Kurs zahlt man durchschnittlich 170,-€, von einem Steuersatz in Höhe von 7% ausgegangen, wäre 11,90€ Mehrwertsteuer, im Jahr wäre eine Summe von 35,70€, die als Werbungskosten geltend gemacht werden sollten. Nach vier Jahren wären dann insgesamt 142,80€ Mehrwertsteuer. Abgesehen von der politischen, beruflichen und nicht zuletzt kulturellen Seite ist die Bedeutung enorm. Da kann man die Politik konkretisieren.Ich bitte das hoch verehrte Haus damit ein Zeichen zu setzen.

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uudised

  • Pet 2-19-08-6110-002033 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Kosten der Sprachkurse für
    europäische Sprachen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden
    können.

    Zur Begründung wird ausgeführt, wenn Steuerzahler sich die Mühe machten,
    europäische Fremdsprachen zu lernen, habe die Gesellschaft mehrfach gewonnen,
    der Bürger habe bessere Berufschancen, Unternehmen würden vielfach
    Sprachkenntnisse verlangen und die Betreffenden würden sich mit der europäischen
    Kultur vertraut machen.

    Auf den weiteren Inhalt der Begründung... Edasi

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