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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abfindungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten vorausgegangenen Gehalt/Lohn steuer- und abgabenfrei bleiben.
Perustelut
Der Arbeitnehmer hat möglicherweise gerichtlich die Höhe der Abfindung für seine bisherigen Leistungen erstritten. Die Abfindung solle die Zeit der vorübergehenden Arbeitslosigkeit finanziell überbrückbar machen. Der Staat maßt sich aber an, sich prozentual an der Abfindung zu bedienen und den Arbeitnehmer früher in die Abhängigkeit des Staates zu drängen. Die prozentuale Bedienung des Staates lässt sich zwar steuerlich teilweise zurückholen, aber nur, wenn der ehemalige Arbeitnehmer auch eine zu versteuernde Arbeit findet. Die Abfindung solle nicht mit jeglicher Art von Sozialleistungen verrechnet werden.
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Vetoomus alkoi:
14.11.2018
Vetoomus päättyy:
08.01.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 22.1.2020
Väittely
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