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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Die bish. Regelung, wonach ein Zinsvorteil als Sachbezug bei einem Arbeitgeberdarlehen größer als 2.600 € einer Besteuerung unterliegt, ist der Höhe nach und dem Grunde nach nicht mehr angemessen. Der Bundestag möge beschließen, dass Zinsvorteile (Sachbezüge), die ein Arbeitnehmer im Form eines Arbeitgeberdarlehens erhält, erst dann der Besteuerung unterliegen sollen, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraumes einen Betrag von 10.000 € nicht übersteigt.
Perustelut
Die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen werden grundsätzlich auch verfahrenstechnisch vereinfacht.Arbeitgeberleistungen in Form von zinslosen Darlehen sollen bis zum einem Betrag von 10.000 € generell möglich sein, ohne dass es zu einer Besteuerung des Zinsvorteils als Sachbezug kommt.
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Vetoomus alkoi:
11.11.2017
Vetoomus päättyy:
15.02.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 17.5.2019Pet 2-19-08-6110-000411 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – als
Material zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Zinsvorteile, die ein Arbeitnehmer für ein
zinsloses oder gering verzinstes Darlehen seines Arbeitsgebers erhält, nicht der
Besteuerung unterliegt, wenn die Summe des noch nicht getilgten Darlehens am
Ende des Lohnzahlungszeitraumes einen Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigt.
Zur Begründung wird ausgeführt, die bisherige Regelung, wonach ein Zinsvorteil als
Sachbezug bei einem Arbeitgeberdarlehen von mehr als 2.600 Euro einer
Besteuerung unterliegt, der Höhe und... enemmän
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