154 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß das Verfahren für die Steuerfreistellung auf Kapitalerträge zukünftig vereinfacht wird.Anstelle von Freistellungsaufträgen über einen bestimmten Betrag gibt der Bankkunde für die Freistellung dann nur noch seine Steuer-ID an.Wenn es zu Zins- oder Kapitalerträgen. kommt, wird von der Bank einfach die Höhe des zu verbrauchenden Steuerfreibetrags mit der Steuer-ID an das Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt genehmigt dann innerhalb des Freibetrages.
Razões
Die Bank übermittelt dann die Kapitalerträge mit der Steuer-ID online an das Finanzamt. Das Finanzamt zieht den übermittelten Betrag vom individuellen noch verbliebenen Freibetrag ab und sendet dann online eine Genehmigung unter Angabe des genehmigten Freistellungsbetrages an die Bank zurück.Solange der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde, wird in voller Höhe genehmigt. Wenn der Freibetrag nicht mehr für die volle Höhe ausreicht, wird teilweise in Höhe des Restbetrages genehmigt. Bei erschöpftem Freibetrag wird abgelehnt.Der beantragte Betrag wird in allen Fällen beim Finanzamt gespeichert und dem Steuerpflichtigen zum Jahreswechsel oder mit dem Steuerbescheid eine Aufstellung der übermittelten Kapitalsteuern und der erteilten Befreiung zuzusenden.Falls, aus welchem Grund auch immer, Steuern zuviel gezahlt wurden, werden diese durch das Finanzamt erstattet.Wenn keine Steuer-ID angegeben wurde oder der Sparer keine Zustimmung zur Datenübermittlung gegeben hat, wird ohne Freibetrag durch die Bank Kapitalertragssteuer abgeführt und hierüber eine Bescheinigung erteilt, die bei der Steuererklärung mit eingereicht werden kann.Durch den Wegfall von Freistellungsaufträgen mit Betragsangabe wird es für den Bankkunden komfortabler, da er nicht im Voraus schätzen muß, wieviel Zinsen bei verschiedenen Verträgen im laufenden Jahr voraussichtlich anfallen, sondern einfach nur noch seine SteuerID angeben muß. Durch das Verfahren wird verhindert, daß durch ungünstige Verteilung der Freibeträge zuviel Steuer anfällt, wenn bei einem Konto die Freistellung überschritten wurde und bei einem anderen noch ungenutzter Freibetrag existiert.Außerdem wird verhindert, daß jemand versehentlich oder absichtlich zuviele Freibeträge angibt und dabei möglicherweise zuviel Steuerfreistellung erhält (Steuerverkürzung/-hinterziehung). Das führt zu mehr Steuergerechtigkeit und verhindert, daß jemand durch Unwissenheit oder Nachlässigkeit Geld verschenkt oder sich wegen Steuerverkürzung strafbar macht.Desweiteren entfällt der Aufwand, die Summe der durch einen Steuerpflichtigen abgegebenen Freistellungsaufträge auf die zulässige Höhe zu überwachen.Für den Kunden und die Bank ist es vorteilhaft, da der lästige Papierkram zur Anpassung der Freistellungsaufträge bei vielen verschiedenen Banken entfällt.
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Petição iniciada:
29/03/2013
Petição termina:
10/05/2013
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 2-17-08-6110-048689Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent regt eine Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerfreistellung von
Kapitalerträgen an.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, das derzeitige Verfahren zur
Steuerfreistellung von Kapitalerträgen über Freistellungsaufträge sei unkomfortabel.
Der Bankkunde könne nicht immer schon im Voraus abschätzen, wie viel Zinsen bei
verschiedenen Verträgen anfielen. Anstelle des Freistellungsauftrages könnte der
Steuerpflichtige die Identifikationsnummer mitteilen. Vom Finanzamt könnte dann der
Freibetrag... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.