Einkommensteuer - Versteuerung des geldwerten Vorteils während des Reservistendienstes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

357 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

357 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...die geldwerter Vorteilsbesteuerung für Reservistendienst ab 2013 zu stoppen.

Begründung

Ab 2013 muss bei einem Reservistendienst (früher Wehrübung) für Teilnahme an Truppenküche und Unterkunft in der Kaserne durch den betroffenen Reservisten eine geldwerter Vorteilbesteuerung durchgeführt werden. Die geldwerter Vorteilsreglung betrifft Leistungen und Mehrwert für einen Steuerpflichtigen, bei denen er offensichtlich einen Vorteil hat bei der Nutzung . Bestes und häufigstes Beispiel dafür ist die Privatnutzung eines Dienst-Kfz. Der Betroffene spart sich Privatkosten, und hat so einen Mehrwert, und wird dementsprechend steuerlich belastet. Im Falle der Nutzung der Unterkunft der Kaserne und der Truppenküche kann man von keinem ersichtlichen Mehrwert sprechen. Zum einen handelt es sich hier nicht um Leistungen, die das Niveau einer zivilen Verköstigung und Übernachtungsgelegenheit haben. Außerdem laufen bei jedem Reservisten die Kosten für die Privatwohnung weiter. Wäre nun eine Wehrsoldentschädigung in angemessener Höhe gegeben, könnte man argumentieren, dass der Reservist nun über ausreichende finanzielle Vergütungen verfügt, um diese Steuer zu entrichten. In manchen Fällen wird es in der Zukunft so sein, dass Reservisten sogar noch Geld aufbringen,um einen Reservedienst zu leisten. Dies kann nicht sein! Für einen Dienst für den Staat, wo der Betroffene Freizeit,Familienleben, in vielen Fällen auch seinen Urlaub opfert, darf er steuerlich nicht benachteiligt werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.07.2012
Sammlung endet: 16.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6110-039849Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Unterkunft, Verpflegung und
    Reisekostenzuschüsse für Reservisten der Bundeswehr während eines
    Reservistendienstes nicht als geldwerte Vorteile besteuert werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Regelung zum geldwerten Vorteil betreffe
    Leistungen und Mehrwert für einen Steuerpflichtigen, bei dem dieser offensichtlich
    einen Vorteil bei der Nutzung besitze. Bestes und häufigstes Beispiel hierfür sei die
    private Nutzung eines dienstlichen Kraftfahrzeugs. Der Betroffene erspare sich
    Privatkosten und erhalte auf diese Art und Weise einen Mehrwert. Dieser Mehrwert
    werde dementsprechend steuerlich belastet.
    Im Fall der Nutzung der Unterkunft in der Kaserne und der Truppenküche könne man
    im Gegensatz hierzu nicht von einem ersichtlichen Mehrwert sprechen. Zum einen
    handele es sich hier nicht um Leistungen, die das Niveau einer zivilen Verköstigung
    und Übernachtungsgelegenheit hätten, vielmehr liefen bei jedem Reservisten die
    Kosten für die Privatwohnung weiter. Da außerdem keine Wehrsoldentschädigung in
    angemessener Höhe gegeben sei, lägen keine Argumente dafür vor, dass diese
    vorgesehene Steuer entrichtet werden müsse.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Es
    gingen 365 Mitzeichnungen sowie 51 Diskussionsbeiträge ein.
    Zu dieser Eingabe liegen zwei Mehrfachpetitionen vor, die wegen des
    Sachzusammenhangs in die Beratung mit einbezogen werden.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
    wie folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass ursprünglich im Rahmen des
    Jahressteuergesetzes 2013 Änderungen bei der Besteuerung von freiwillig
    Wehrdienstleistenden und Reservisten vorgesehen waren. Er weist darauf hin, dass
    es im Hinblick auf die Besteuerung von Geld- und Sachzuwendungen an Reservisten
    in der Öffentlichkeit Diskussionen gegeben hat. Auf Grundlage dieser Diskussionen
    wurde deutlich, dass teilweise übersehen worden war, dass auch weiterhin die zur
    Verfügungstellung von Unterkunft und Verpflegung sowie der Fahrkostenersatz für
    die Reservisten bereits nach geltendem Recht steuerfrei gewährt werden können.
    Weiterhin wurde festgestellt, dass die Reservisten an ihrem Dienstort in der Regel
    keine regelmäßige Arbeitsstätte begründen.
    Der Petitionsausschuss hat im Zuge der Prüfung der Eingabe gemäß § 109 der
    Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) den für das
    Jahressteuergesetz 2013 (Bundestags-Drucksache 17/10000) federführenden
    Finanzausschuss des Deutschen Bundestages um Stellungnahme gebeten. Der
    Finanzausschuss hat die Eingabe in seine Beratungen zum Jahressteuergesetz
    2013 einbezogen. Vor dem Hintergrund der mit der Unterbrechung des normalen
    Berufslebens für die betroffenen Reservisten verbundenen besonderen Belastungen
    werden die Bezüge der Reservisten aufgrund eines von den Koalitionsfraktionen
    vorgelegten Änderungsantrags vollständig von der Besteuerung ausgenommen.
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die nunmehr vorgenommenen Änderungen
    im Jahressteuergesetz 2013 dem Petitum Rechnung tragen. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem vorgetragenen Anliegen entsprochen
    worden ist.

    Begründung (PDF)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
246 Unterschriften
73 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern