Область : Німеччина

Einkommensteuer - Versteuerung von Dienstwagen nach Leasingrate

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

32 підписи

Петицію не було задоволено

32 підписи

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2018
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Versteuerung von Dienstwagen nicht nach dem Neuwert, sondern nach der Leasingrate erfolgt.Die derzeitige Besteuerung nach Neuwert stellt eine Ungleichbehandlung dar: Eine Firma stellt einem Mitarbeitet nicht einen Dienstwagen eines bestimmten Wertes zur Verfügung, sondern zahlt eine monatliche Leasingrate.

мотиви

Je nach Beliebtheit und anderen Prämien (Versicherungen, etc.) kann man für die gleiche Leasingrate sehr unterschiedliche Fahrzeuge erhalten. Das kann ein sehr beliebtes Modell sein, so dass die Leasingrate in Relation zum Neupreis entsprechend niedrig ist (z.B. BMW 5er, Neupreis inkl Ausstattung 80.000,-€, Leasingrate 750,-€), oder ein seltenes oder neueres Fahrzeug-Modell, das zwar wesentlich weniger kostet, jedoch die gleiche Leasingrate erfordert (z.B. Audi A5, Neupreis 56.000,- €, Leasingrate 750,-€).Da die Zusatzleistung eines Dienstwagens als Geldwerter Vorteil zu versteuern ist, werden zwei Mitarbeiter mit den zwei Beispielfahrzeugen sehr unterschiedlich besteuert, obwohl sie vom Arbeitgeber die gleichen Leistungen erhalten (750,- €/Monat).

Посилання на петицію

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деталі петиції

Petition gestartet: 28.05.2018
Petition endet: 25.07.2018
Область : Німеччина
категорія :

новини

  • Pet 2-19-08-6110-007492 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte, dass die Versteuerung von Dienstwagen nicht nach dem
    Neuwert, sondern nach der Leasingrate erfolgt.

    Zur Begründung wird vorgetragen, die derzeitige Besteuerung nach Neuwert stelle
    eine Ungleichbehandlung dar. Eine Firma stelle einem Mitarbeiter nicht einen
    Dienstwagen eines bestimmten Wertes zur Verfügung, sondern zahle eine
    monatliche Leasingrate. Die Versteuerung nach Neuwert sei auch deshalb
    ungerecht, da für die gleiche Leistung des Arbeitgebers, je nach gewähltem
    Fahrzeug, unterschiedliche... далі

обговорення

Аргументу ЗА поки немає.

Аргументу ПРОТИ поки немає.

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