Einrichtung einer Stiftung einer Sonderstufe des Ehrenzeichens der Bundeswehr für verwundete Soldatinnen/Soldaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
157 Unterstützende 157 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

157 Unterstützende 157 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Stiftung einer Sonderstufe des Ehrenzeichens der Bundeswehr für verwundete Soldatinnen/Soldaten durch die Bundesministerin der Verteidigung gefordert.Die Bundesrepublik Deutschland soll sich, neben der sozialen und beruflichen Absicherung, den Verwundeten gegenüber zu einer sichtbaren Anerkennung der Verwundung, die sie infolge des Einsatzes für ihr Land erlitten haben, verpflichtet fühlen.

Begründung

Mit der Neufassung Stiftungserlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 13. August 2008 wurde die Einführung weiterer Stufen des Ehrenzeichens der Bundeswehr für besonders herausragende Leistungen bzw. Einzeltaten mit und ohne Gefahr für Leib und Leben sowie für außergewöhnlich tapfere Taten beschlossen. Unberücksichtigt blieben bei der Neufassung diejenigen Soldatinnen/Soldaten, die aufgrund ihres Einsatzes unter Feindeinwirkung körperlich oder seelisch Schaden genommen haben. Auch mit Einführung der Einsatzmedaille Gefecht im Jahr 2010 wurde den besonderen Umständen einer Verwundung nicht vollumfänglich Rechnung getragen, denn wer im Kampf seine Gesundheit einbüßt hat besonderen Respekt und Anerkennung verdient.Vorgeschlagene Verleihungsgsbedingungen:Voraussetzung für die Verleihung der Sonderstufe ist eine körperliche oder seelische Verwundung, diea) bei jeglicher Art der Handlung gegen einen Feind der Bundesrepublik Deutschland,b) bei jeglicher Aktion mit einer gegnerischen Streitmacht eines fremden Landes, an der die Bundeswehr beteiligt ist oder war,c) infolge einer Handlung gegnerischer bewaffneter Kräfte, oderd) infolge einer Handlung feindlicher ausländischer Streitkräfterlitten wurde.Eine Verwundung im Sinne dieser Petition ist definiert als eine Verletzung (inkl. PTBS ab GdS 30) durch Einwirkung von außen, die unter einer oder mehreren der oben aufgeführten Bedingungen erlitten wurde. Die Verwundung, für die das Ehrenzeichen vergeben wird, muss jedoch von einem Arzt behandelt worden sein, und die medizinische Behandlung von Wunden, Verletzungen oder Traumata, die erlitten wurden, müssen dokumentiert sein. Die Teilnahme der/des Vorgeschlagenen an direkten oder indirekten Kampfhandlungen (inkl. Verwundungen durch Misshandlung und/oder Folter in (Kriegs-)Gefangenschaft oder Geiselhaft) ist eine notwendige Voraussetzung, aber keine alleinige Rechtfertigung für die Vergabe der Auszeichnung. Beim Verleihungsvorschlag ist durch die Vorgesetzuten bestätigen, dass die Verwundung durch vorgenannte Art der Feindeinwirkung (Buchstabe a) bis d)) verursacht wurde. Die Auszeichnung erhalten auch Soldatinnen/Soldaten, die im Eifer des Gefechts durch "Friendly Fire" verwundet wurden. Das Ehrenzeichen für Verwundete wird nicht für Verletzungen, die im Einsatz aber außerhalb von Kampfhandlungen erlitten wurden, vergeben. Hierzu zählen z.B. Sportunfälle, Verkehrsunfälle, Sprungunfälle im Fallschimsprungdienst, Verletzungen durch Fahrlässigkeit (z.B. durch Betreten eines kampfmittelbelasteten Geländes ohne Auftrag).Das Ehrenzeichen der Bundeswehr für Verwundung wird nur einmal und nur an Angehörige der Bundeswehr verliehen.Es gibt keine zeitliche Mindestvoraussetzung für die Verleihung.Die Sonderstufe kann posthum verliehen werden. Die Sonderstufe des Ehrenzeichens wird, korrespondierend mit der Einsatzmedaille der Bundeswehr, für Verwundungen in Einsätzen und besonderen Verwendungen ab dem 01.11.1991 verliehen.

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