Einrichtungen der Bundeswehr - Einrichtung eigener Kindertagesstätten in allen Bundeswehrstandorten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

39 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

39 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition soll erreicht werden, dass eigene Kindertagesstätten in allen Bundeswehrstandorten eingerichtet werden.

Begründung

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss jeder Bundeswehrstandort über eine eigene Kindertagesstätte verfügen. Soldaten haben durch Auslandseinsätze, Übungen und Sonderdienste einen großen Bedarf an Kundenbetreuung mit sehr flexiblen Betreuungszeiten. Das können kommunale Kindertagesstätten nicht bieten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.02.2018
Sammlung endet: 04.04.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-14-561-004221
    39291 Möckern
    Einrichtungen der Bundeswehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Einrichtung eigener Kindertagesstätten an allen Standorten der
    Bundeswehr gefordert.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
    dem Petitionsausschuss 39 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Soldaten durch
    Auslandseinsätze, Übungen und Sonderdienste einen erhöhten Bedarf an
    Kindesbe-treuung mit flexiblen Betreuungszeiten hätten. Das Angebot von
    Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft sei hier nicht ausreichend.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
    Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass grundsätzlich die Länder, Städte und
    Gemeinden für die Sicherstellung der Kinderbetreuung unter Beachtung der gesetzlichen
    Vorgaben des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich sind. Unabhängig
    davon, setzt sich der Arbeitgeber Bundeswehr aber seit Jahren für die Entwicklung,
    Förderung und Etablierung von Maßnahmen und Initiativen für eine bedarfsorientierte
    und wirksame Betreuung und Fürsorge seiner zivilen und militärischen Beschäftigten
    samt ihrer Familien ein. Er unterstützt die Bundeswehrangehörigen dabei zunächst durch
    Petitionsausschuss

    die Bereitstellung von Informationen zur Kinderbe-treuung, zum Beispiel im
    Kinderbetreuungsportal der Bundeswehr, über das sich Eltern über
    Kinderbetreuungsmöglichkeiten in ihrer Nähe informieren können. Bei entsprechendem
    Bedarf erwirbt die Bundeswehr zudem Belegrechte in bestehenden
    Kinderbetreuungseinrichtungen oder richtet Tages- bzw. Großtagespflegen ein. Im
    Ausnahmefall richtet die Bundeswehr bei besonders hohem ungedecktem Bedarf auch
    Kindertagesstätten entsprechend der Zentralen Dienstvorschrift „Kinderbetreuung“ ein
    und unterstützt die Bundeswehrangehörigen in Einzelfällen vor Ort durch den
    Sozialdienst bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen.
    Mit Stand vom 15. Juli 2019 war es der Bundeswehr möglich, 437 Betreuungsplätze in
    bundeswehrnahen Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertages- bzw.
    Großtagespflegen anzubieten. Hinzu kommen weitere 523 Belegrechte für
    Bundeswehrangehörige in Kinderbetreuungseinrichtungen kommunaler und freier
    Trägerschaft. Da Kinderbetreuung ein fortlaufender Prozess ist, ändern sich die Bedarfe
    an den Standorten stetig. Die Platzzahlen werden dementsprechend angepasst.
    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
    parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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