Economie

Einsetzung Untersuchungsausschuß Nürburgring

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
317 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

317 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Hiermit fordern wir das Land Rheinland Pfalz auf, den parlamentarischen Untersuchungsausschuss Nürburgring wieder einzusetzen, diesen abzuschliessen und die Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen.

Reden

Was möchten wir mit unserer Bitte / Beschwerde erreichen ?

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode und Bildung der neuen Parlamentes im Landtag des Landes Rhienland-Pfalz ist der bisherige Untersuchungsausschuss Nürburgring ohne Ergebnis eingestellt worden.

Der Landesrechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz setzt sich in Teil II seines Jahresberichtes 2011 intensiv mit der mittelbaren Beteiligung des Landes an der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST) auseinander:

Unwirtschaftliches Handeln und unzureichende Kontrollen

Alternativen zu der Gründung der CST hatte die Nürburgring GmbH nicht geprüft. Sie erstellte auch keine Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.

Die Gründung der CST war nicht notwendig. Hätte die Nürburgring GmbH einen Dritten unmittelbar mit der Einrichtung und Betriebsführung eines Bezahl- und Zugangssystems beauftragt, wären Kosten von mehr als 260.000 € vermieden worden.

Bei der Auswahl von Mitgesellschaftern unterließen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH es , deren Leistungsfähigkeit zu untersuchen.

Der Businessplan der CST wies bis 2014 auch bei Annahme eines günstigen Geschäftsverlaufs in der Summe erhebliche Verluste aus. Grundlagen für die Realisierung von Erträgen lagen nicht vor. In vielen Fällen handelte die CST unwirtschaftlich.

Die Verpachtung des Geschäftsbetriebs der CST ist mit erheblichen finanziellen Risiken für die Nürburgring GmbH und deren Hauptgesellschafter verbunden.

https://www.rechnungshof-rlp.de/icc/internet/med/8b7/8b77074f-1937-4f21-6edc-9cd7040d17ef,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf

Die Überprüfung der Vergabe und Gestaltung eines Pachtvertrages vom 25. März 2010 zwischen der 1. - der Nürburgring GmbH 2. - der RingWerk GmbH & Co. KG 3. - der Nürburgring Adventure GmbH 4. - der Camp 4 Fun GmbH & Co. KG 5. - der Motorsport Resort Nürburgring GmbH, GF Kai Richter 6. - der Congress- und Motorsport Hotel GmbH, GF Kai Richter als Verpächter und 7. Nürburgring Automotive GmbH, GF Jörg Lindner, General Manager Kai Richter

als Pächter

durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Hinblick auf die Rechtsmässigkeit, den Gegenstand der Verpachtung: der Nürburgring im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz und keiner dieser Gesellschaften und die Einhaltung von Vergaberichtlinien der EU sowie des Kartellrechts.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich unsere Beschwerde?

Gegen das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den Ministerpäsidenten Kurt Beck

Muss nach unserer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche?

Nein, eine Gesetzesänderung ist nicht erforderlich, jedoch ist die Einhaltung von Vergabe- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu fordern und ggfs. die Pachtverträge erneut auszuschrieben.

Wir, die Unterzeichner, fordern die Regierung und den Landtag des Landes Rheinland-Pfalz, die Politiker und Fraktionen im Landtag, auf, einen neuen Untersuchungsausschuss zu bilden und die offenen Fragen bezüglich der Finanzierung des Projektes Nürburgring 2009, der Auftragsvergabe und der Gestaltung von Pachtverträgen ohne Vorbehalt aufzuklären und mit den Ergebnissen auch zu möglichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der Kartellbehörden beizutragen.

Bedankt voor je steun

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Auch hier gibt es noch eine Petition und zwar vom Bund der Steuerzahler: www.steuerzahler.de/Home/1692b637/index.html?wcsitecontent=steuergeldverschwendung Es geht hier um die Aufnahme ins Gesetz, dass Steuergeldverschwendung strafrechtliche Folgen für Politiker hat. Und das wäre auch sehr gut!

Gegen einen baldigen Untersuchungsausschuss spricht nach den Worten von Julia Klöckner/CDU , dass keine laufenden Verfahren einbezogen werden dürften. «Es wäre juristisch nicht möglich, Unterlagen der Kündigung der Pächter, der Insolvenz und des Beihilfe-Prüfverfahrens der EU-Kommission zu verwenden.» Auch eine Klage beim Verfassungsgerichtshof erwäge die CDU-Fraktion noch nicht, ergänzte Klöckner. «Wir sind erst einmal gespannt auf die Ergebnisse des Rechnungshofs.»

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