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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ich fordere die Möglichkeit, dass auch Rollstuhlfahrer Karten für Events über ganz normale Buchungsplattformen bestellen können.
Себеп
Rollstuhlfahrer müssen die Eintrittskarten für Events in 99 % der Fälle telefonisch anfragen und bestellen.
Nichtbehinderte gehen auf Ticketbörsen im Internet und kaufen sich Tickets einfach so.
Im Rahmen meiner Recherchen bin ich auf die Möglichkeit aufmerksam geworden, dass es rein technisch machbar ist, die Karten für Rollstuhlfahrer auch online zu bestellen.
Im Rahmen der Umstellung der neuen deutschen Personalausweise wurde auch die Möglichkeit der Online-Identifizierung in Deutschland eingeführt.
Dies ist auch beim Behindertenausweis im Scheckkarten-Format möglich.
Ich fordere also die Prüfung der Möglichkeiten zur Online-Identifizierung für die neuen Behindertenausweise.
Des Weiteren fordere ich die Einbindung dieser Identifizierung bei allen Ticketbörsen.
Diese würde ich nachfolgend schildern:
Der Kunde bestellt die Karten ganz normal im Netz über den Onlinensitzplan der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
Sollte die Bestellung einen Rollstuhlplatz beinhalten, wird ein zwischenschritt eingefügt, in dem der Kunde den Nachweis (hierbei handelt es sich um den Behindertenausweis) hochlädt.
3- Dieser Nachweis wird dann von einem Mitarbeiter des Tickethandels geprüft und bei erfolgreicher Legitimation wird die Rollstuhlfahrerkarte ausgewählt.
Der Restliche Bestellprozess kann dann ganz normal weiterlaufen
vielen Dank für ihre E-Mail vom 9. Dezember 2019. Sie beklagen darin, dass eine barrierefreie Kommunikation mit privaten Unternehmen nicht möglich ist.
Für Menschen mit Behinderungen hat Barrierefreiheit sicherlich den größten Stellenwert. Ohne Barrierefreiheit kann eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht gewährleistet werden.
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Angebote nutzen können, unabhängig von ihren körperlichen und kognitiven Fähigkeiten.
In Deutschland gelten allgemeine und verbindliche Vorgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit derzeit nur im öffentlich-rechtlichen Bereich.
Für private Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen existieren bisher keine bereichsübergreifenden Verpflichtungen.
Dieser Zustand wird sich ändern:
Am 9. April 2019 hat der Ministerrat der Europäischen Union als letzte EU-Institution die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit abschließend bestätigt. Der Rechtsakt muss nun in nationales Recht überführt und in europäischen Normen ausgestaltet werden.
Der European Accessibility Act (EAA), die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie, realisiert wichtige Forderungen der Behindertenbewegung, indem sie Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen nach konkreten funktionalen Barrierefreiheitsanforderungen zu gestalten. Dazu gehören u. a. Notrufdienste, Smartphones, Tablets, Computer, Fernseher, E-Books, Geld- und Fahrkartenautomaten, Bankdienstleistungen sowie der Onlinehandel. Die Mitgliedsstaaten der EU haben drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, und müssen die meisten Vorgaben nach drei weiteren Jahren dann umsetzen. In der vorausgegangenen EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen war die Privatwirtschaft noch ausgeklammert.
Der Beauftragte wird die Implementierung in nationales Recht aufmerksam begleiten, um die Interessen der Menschen mit Behinderungen zu wahren.
diese Woche erhielt ich eine Mail von einer kleinen Konzertagentur aus Leipzig, die sich mit mir über meine Idee unterhalten möchten. Ich habe Ihnen jetzt Termine vorgeschlagen und warte auf eine Antwort.
Bis dahin heißt es: teilen, teilen, teilen, verbreiten, verbreiten, verbreiten.