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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Als Mutter-Kind-Parkplatz (auch: „MuKi-Parkplatz“, „Eltern-Kind-Parkplatz“, in Kliniken „Storchenparkplatz“) bezeichnet man einen auf einem Kundenparkplatz gelegenen Stellplatz, der speziell für hochschwangere Frauen und Personen mit kleinen Kindern vorgesehen ist. Eine gleichberechtigende Bezeichnung ist Eltern-Kind-Parkplatz.
Ebenso wie Behindertenparkplätze liegen Mutter-Kind-Parkplätze meist in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereiches des Gebäudes, zu dem der Parkplatz gehört; häufig sind sie auch etwas breiter als gewöhnliche Parkplätze, um das Ein- und Aussteigen mit Kindern zu erleichtern.
Anders als Behindertenparkplätze sind in Deutschland Mutter-Kind-Parkplätze nicht verkehrsrechtlich geregelt; die StVO sieht sie nicht vor. Sie können daher nur auf Privatgelände ausgewiesen werden. Der Betreiber des Parkplatzes auf öffentlichem Privatgelände kann als Hausherr jedoch darauf bestehen, dass diese Plätze entsprechend den in seiner Benutzungs- oder Hausordnung aufgestellten Regeln verwendet werden – solange er nicht an der Parkplatzeinfahrt darauf verweist, dass auf dem Parkplatz die Regelungen der StVO gelten.
Besonders häufig sind Mutter-Kind-Parkplätze an Krankenhäusern, Supermärkten und Einkaufszentren zu finden.
Es muss gleich geregelt sein wie bei Behindertenparkplätze, sodass diese in der StVO verankert sind und es strafbar ist, dort unbefugt zu stehen.
Gerekçe
Es ist oft so, dass diese belegt sind. Nicht etwa von Eltern mit Kindern, sondern von allen anderen. Es kann nicht sein, dass z.B. eine Mutter mit ihren zwei Kindern eines 4 und ein Baby auf einen kleinen Parkplatz sich quetschen muss und dann den MaxiCosi rausholen, OHNE dabei andere Autos zu beschädigen - und am besten dann noch weit zum Eingang bei Regen.