Region: Saarland
Billede af andragendet Elterngeld - Änderung der Berechnungsgrundlage des Elterngeldes beim nächsten Kind
Familie

Elterngeld - Änderung der Berechnungsgrundlage des Elterngeldes beim nächsten Kind

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Landtag
31 Støttende 11 i Saarland

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  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
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Elterngeld - Änderung der Berechnungsgrundlage des Elterngeldes beim 2. Kind

Der Landtag möge beschließen, das Elternzeitgesetz dahin gehend zu ändern, dass bei Frauen die Berechnung des Elterngeldes beim nächsten Kind auf Basis des durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens wie vom 1. Kind zu berechnen. Wer innerhalb 36 Monaten nach Geburt des 1. Kindes noch ein Kind bekommt, der kann das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind erhalten. Dies kann schon mal 300 Euro netto ausmachen.

Bisher erfolgt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz die Berechnung des Endgeldes auf Basis der letzten 12 Monatseinkünfte vor der Geburt des Kindes. Diese Art der Berechnung erfolgt zum Nachteil der Frauen, die beim 1. Kind in Elternzeit gingen und danach nur Teilzeit arbeiten konnten.

Begrundelse

Bisher erfolgt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz die Berechnung des Endgeldes auf Basis der letzten 12 Monatseinkünfte vor der Geburt des Kindes. Diese Art der Berechnung erfolgt zum Nachteil der Frauen, die beim 1. Kind in Elternzeit gingen und danach nur Teilzeit arbeiten konnten.

Diese Änderung ist für mich und auch für alle anderen Eltern wichtig, die noch ein 2. Kind kurz nach dem 1. Kind möchten.

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