Region: Saarland
Bild der Petition Elterngeld - Änderung der Berechnungsgrundlage des Elterngeldes beim nächsten Kind
Familie

Elterngeld - Änderung der Berechnungsgrundlage des Elterngeldes beim nächsten Kind

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
31 Unterstützende 11 in Saarland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

31 Unterstützende 11 in Saarland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Elterngeld - Änderung der Berechnungsgrundlage des Elterngeldes beim 2. Kind

Der Landtag möge beschließen, das Elternzeitgesetz dahin gehend zu ändern, dass bei Frauen die Berechnung des Elterngeldes beim nächsten Kind auf Basis des durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens wie vom 1. Kind zu berechnen. Wer innerhalb 36 Monaten nach Geburt des 1. Kindes noch ein Kind bekommt, der kann das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind erhalten. Dies kann schon mal 300 Euro netto ausmachen.

Bisher erfolgt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz die Berechnung des Endgeldes auf Basis der letzten 12 Monatseinkünfte vor der Geburt des Kindes. Diese Art der Berechnung erfolgt zum Nachteil der Frauen, die beim 1. Kind in Elternzeit gingen und danach nur Teilzeit arbeiten konnten.

Begründung

Bisher erfolgt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz die Berechnung des Endgeldes auf Basis der letzten 12 Monatseinkünfte vor der Geburt des Kindes. Diese Art der Berechnung erfolgt zum Nachteil der Frauen, die beim 1. Kind in Elternzeit gingen und danach nur Teilzeit arbeiten konnten.

Diese Änderung ist für mich und auch für alle anderen Eltern wichtig, die noch ein 2. Kind kurz nach dem 1. Kind möchten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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