Region: Bawaria
Praw obywatelskich

Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern für Shisha-Bars & Raucherclubs aufheben

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Bayerischer Landtag
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  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern für Shisha-Bars & Raucherclubs aufheben

Uzasadnienie

- Der Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern wurde am 4. Juli 2010 in Bayern aufgrund des zuvor erfolgreichen Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“ abgehalten. Ziel des Volksbegehrens war die Änderung des bayerischen Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz, GSG), durch welches schließlich ein Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen eingeführt wurde. "Quelle: Wikipedia".

Dieses Gesetz finden wir sehr gut, aber leider nicht komplett gut bedacht. Natürlich sollten Nichtraucher geschützt werden, allerdings sollten Nichtraucher in ein Raucherclub reingehen. Wir fordern, ein Gesetz, wo jeder selber Entscheiden kann, ob er in ein Raucherclub oder in eine Gastronomie geht wo es komplett Rauchfrei ist. Man sollte Unterscheiden zwischen den Konzepten, dass wurde hier einfach weggelassen.

Begründung: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." [Art. 2 Abastz 1 GG]

Die freie Entfaltung unserer Persönlichen Interessen und sowie auch der Interessen anderer wird damit beeinträchtigt. Wir fordern, unser Grundrecht wieder zurück. Rauchfrei in der Gastronomie, Rauchen in einem Raucherclub/Shisha-Bar.

Zudem fühlen wir unser hintergangen vom Deutschen Staat, weil es in Deutschland mehrere Bundesländer gibt, indem das nich verboten ist oder anders geregelt wurden ist. Auch hier wird unser Grundrecht einfach hintergegangen.

Es gibt in Bayern, mehr als 1000 Lokale, die wegen dem Gesetz, Ihre Erwerbstätigkeit nicht ausführen könne, obwohl in Deutschland mehr als 10.000 Lokale davon nicht betroffen sind. Das ist keine Gleichberechtigung - keine Gleichberechtigung in Sachen Erwerbstätigkeit und keine Gleichberechtigung in Sachen Persönliche Interessen, weil diese dadurch stark eingegrenzt werden.

Jeder Mensch, sollte selber Entscheiden, ob er in ein Raucherclub oder in eine Gastronomie Eintritt. Wir sind damit Einverstanden, dass man Ausdrücklich das Erwähnt und somit die Nichtaucher davon Schützt. Aber diese Möglichkeit, wird uns aktuell nicht Geboten.

Wir suchen eine Möglichkeit, dass anders zu Lösen.

Auch in Hinsicht von Steuern, Arbeitsplätze, Marktwirtschaft und viele anderen Themen fehlen durch dieses nicht gut Bedachte Gesetzeslage Arbeitsplätze und Einkünfte.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Nürnberg, 25.12.2017 (aktiv bis 25.03.2018)

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Man sollte zwei Sachen unterscheiden. (1) Gehe ich in ein Restaurant etc. und werde von Rauchern belästigt, sodass mich das Gesetz hier beschützen soll oder (2) gehe ich allwissend in ein Café, welches als Konzept den Tabak-Konsum hat? Rauchergesetz meinetwegen, aber dann bitte nur in geschlossenen Räumen bei denen ein allgemeiner Tabakkonsum nicht als Angebot/Konzept vorhanden ist (bspw. Punkt 1)) Alles andere ist einfach nur Schwachsinn. Ich gehe ins Shisha Café um Tabak zu konsumieren. Wer den Rauch nicht einatmen will oder es schädlich findet, sollte das Café nicht betreten.

Bitte berichtigen Sie die zahlreichen Rechtschreibfehler in der Petition und lassen Sie haltlose Fehleinschätzungen weg - z.B. bezüglich eines angeblichen Grundrechts auf bundeseinheitliche Regelung des Nichtraucherschutzes. Eine seriöse Petition zu diesem Anliegen wäre durchaus unterstützenswert, in dieser Form aber definitiv nicht.

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