Petition richtet sich an:
Niedersächsisches Kultusministerium
Wir, die Unterzeichner*innen der Petition, fordern die Landesschulbehörde und den Niedersächsischen Landtag auf, den § 4 Abs. 5 der Schülerwahlverordnung zu ändern. In diesem ist festgelegt, dass mindestens 4 Personen einer Schulform anwesend sein müssen, damit eine Wahl für den Sitz im Landesschülerrat stattfinden kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Förderschulen dar, da diese Schulform generell weniger vorhanden ist. Zudem ist es für viele Schüler*innen von Förderschulen deutlich beschwerlicher, zu einer Wahlversammlung zu fahren.
Wir fordern, dass nur eine Person zur Wahlversammlung anwesend sein muss. Außerdem fordern wir, dass ein neuer Wahltermin angeboten werden muss!
Begründung
Ich bin selbst Schüler einer Förderschule.
Wir sollten alle gegen Benachteiligung sein. Der Sitz der Förderschulen im Landesschülerrat ist schon seit Jahren unbesetzt. Die Diskussionen um die Förderschulen werden oft ohne Schüler*innen und Betroffene geführt. Deshalb benötigen wir eine Vertretung, damit die Meinungen der Betroffenen auf Landesebene vertreten werden.
Wir wollen nicht mehr benachteiligt werden! Setz jetzt ein Zeichen gegen Benachteiligung und
unterschreibe jetzt!
Ich arbeite an einer Förderschule und trete für Demokratie und Partizipationsmöglichkeiten für Schüler*innen ein!