75 Underskrifter
Petitionen blev ikke opfyldt
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Freistaat Bayern und seine Bürger, die Mehrkosten beim Strompreis alleine tragen, die durch die Verweigerungshaltung Bayerns beim Bau neuer Stromtrassen entstehen.
Begrundelse
Wie immer schießt Bayern quer, wenn es um gemeinschaftliche Aufgaben geht. Diesmal sollen alle Bundesbürger beim Strompreis mehrzahlen, weil allein Bayern, keine Stromtrassen auf seinem Gebiet duldet und die erheblich teurere Verlegung von Erdleitungen erforderlich wird.Das ist nicht nachvollziehbar und m.E. sogar verfassungswidrig. Wenn einer die Musik bestellt, soll er sie auch selbst bezahlen. Schon beim unnötigen Betreuungsgeld, das überwiegend der bayrischen Klientel nutzte, hat sich ganz Deutschland dem bayrischen Diktat gebeugt. Die Kanzlerin und Ihre Bundesregierung hat hier nun erneut wieder kein Rückgrat gezeigt (s. auch PKW-Maut).Daher keine Umlage der Mehrkosten auf alle Bundesbürger, sondern die Finanzierung allein durch Bayern.
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Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
08.10.2015
Andragendet slutter:
17.11.2015
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 11-07-2017Pet 1-18-09-7511-025479Energieversorgung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass der Freistaat Bayern aufgrund seiner
,,Verweigerungshaltung" beim Bau neuer Stromtrassen die Mehrkosten, die durch die
Verlegung von Erdkabeln entstehen, selbst tragen muss.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 75 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... mere
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