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El proceso de petición ha terminado.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 36 Absatz 2 Satz 1 EnWG wie folgt geändert wird:Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das diemeisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert und keine Kohle oder Atomkraftwerke zur Stromerzeugung nutzt.
Razones.
Die meisten Menschen wollen den Ausstieg aus der Atom- und Kohleverstromung. Nur die wenigsten machen sich jedoch die Arbeit, einen passenden Stromversorger zu suchen. Wer sich nicht aktiv um die Wahl eines Anbieters bemüht, landet automatisch bei den großen Anbieterkonzernen. Wer den Kohle- oder Atomstrom nicht will, muss umständlich nach einem passenden Anbieter suchen. Dieses Verhältnis soll mit der Gesetzesänderung umgedreht werden. Wer sich nicht um die Wahl des Stromanbieters kümmert, soll automatisch einen Ökostromanbieter als Grundversorger bekommen. Wer noch Strom aus Kohle- oder Atomkraftwerken haben möchte, muss aktiv nach dem, für ihn passenden, Stromanbieter suchen.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
16/12/2018
La petición termina:
20/02/2019
Región:
Alemania
Categoría, Tema: