Bölge : Almanya

Energiewirtschaft - Änderung des § 36 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Grundversorgungspflicht)

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Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

35 imzalar

Dilekçe süreci tamamlandı

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Dilekçe süreci tamamlandı

  1. Başladı 2018
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. Gönderilen
  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 36 Absatz 2 Satz 1 EnWG wie folgt geändert wird:Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das diemeisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert und keine Kohle oder Atomkraftwerke zur Stromerzeugung nutzt.

Gerekçe

Die meisten Menschen wollen den Ausstieg aus der Atom- und Kohleverstromung. Nur die wenigsten machen sich jedoch die Arbeit, einen passenden Stromversorger zu suchen. Wer sich nicht aktiv um die Wahl eines Anbieters bemüht, landet automatisch bei den großen Anbieterkonzernen. Wer den Kohle- oder Atomstrom nicht will, muss umständlich nach einem passenden Anbieter suchen. Dieses Verhältnis soll mit der Gesetzesänderung umgedreht werden. Wer sich nicht um die Wahl des Stromanbieters kümmert, soll automatisch einen Ökostromanbieter als Grundversorger bekommen. Wer noch Strom aus Kohle- oder Atomkraftwerken haben möchte, muss aktiv nach dem, für ihn passenden, Stromanbieter suchen.

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Dilekçe detayları

Petition gestartet: 16.12.2018
Petition endet: 20.02.2019
Bölge : Almanya
Konu:

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