1.335 Underskrifter
Petitionen blev ikke opfyldt
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstrassen die Erdverkabelung gesetzlich vorgeschrieben und gesetzliche Mindestabstände zu Wohnhäusern festgelegt werden.
Begrundelse
Vor dem Bau von geplanten HGÜ-Stromtrassen soll die Bundesregierung das Bundesimmissionsschutzgesetz in dem Sinne überarbeiten, dass mögliche gesundheitliche Schäden von den Bürgern abgewendet werden und Landschaft und Natur weitgehend unversehrt bleiben.Geeignete Mittel dafür wären, die Erdverkabelung von HGÜ-Stromtrassen gesetzlich vorzuschreiben und gesetzliche Mindestabstände zu Wohnhäusern festzulegen.Der Grenzwert für die maximale magnetische Flussdichte ist an den wegweisenden Schweizer Grenzwert von 1,0 Microtesla anzugleichen. Dieser gilt für Orte, an denen sich Personen regelmäßig und länger aufhalten, also z.B. für Wohnhäuser.Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zu Wohnhäusern soll so festgelegt werden, dass dort die magnetische Flussdichte unter den neuen Grenzwert von 1,0 Microtesla sinkt.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
29.01.2014
Andragendet slutter:
13.03.2014
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 06-07-2016Pet 1-18-09-751-002169
Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, für Höchstspannungsleitungen in Gleichstromtechnik
die Erdverkabelung gesetzlich vorzuschreiben und gesetzliche Mindestabstände zu
Wohnhäusern festzulegen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 1.335 Mitzeichnungen und 89 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche
Eingaben ... mere
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