Region: Nürnberg
Bürgerrechte

Entfaltungsfreundlichere Regelung öffentlich einsehbaren Sexualvollzugs in Nürnberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Marcus König
1 Unterstützer 1 in Nürnberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterstützer 1 in Nürnberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Entfaltungsfreundlichere Regelung öffentlich einsehbaren Sexualvollzugs in Nürnberg

Die einvernehmliche Vornahme sexueller Handlungen an den Genitalien oder dem Rektum einer anderen Erwachsenenperson und die im Rahmen des Sexualvollzugs vorgenommenen Handlungen an den eigenen besagten Körperteilen sollen, sofern diese in öffentlich einsehbarem oder öffentlichem Raum der Stadt Nürnberg vollzogen werden, wie folgt geregelt sein:

Grundsätzlich sollen solche Handlungen zulässig sein und keinesfalls ordnungswidriges /strafbewehrtes Delikt oder Anlass zu irgendwelcher polizeilichen Intervention(Platzverweis, Gewahrsamnahme), wenn diese stets folgendermaßen vonstatten gehen:

Es sind seits der Handelnden hinreichend Vorkehrungen getroffen, die unerwünschtes/unvermutetes Erblicken von liebkosten oder penetrierten Geschlechts- oder Anusteilen oder von liebkosten baren Gesäß- oder Mammalbereichen durch eine unbeteiligte Person ausschließen ( z.B. durch textile Verhüllung solcher Körperteile). Solche Handlungen finden, sofern in öffentlichem Raum befindlich, nur in dem Zeitraum zwischen 19 Uhr und 22.00 Uhr statt, zu keiner Zeit an gesetzlichen Ruhetagen oder im etwa hundert Meter Radius betragendem Umfeld von Einrichtungen für Kinder/Jugendliche, Kirchen oder Friedhöfen. 

Nicht als ordnungswidrige Tat bzw. als Antragsdelikt zu erkennende Taten sollen solche menschlichen Stimmen-/ Körpergeräusch- oder -lautabgaben sein, die nach allgemeiner Anschauung Abgabe von " Sexgeräuschen" sind. 

Begründung

Zweck solcher Regelung bzw. Regelungsänderung ist zum Einen die Schaffung nötiger Rechtssicherheit und -klarheit respektive öffentliche Aufklärung zur Tatbestandsfrage, was normativ zulässiger und nicht zulässiger, einvernehmlicher Sexualvollzug von Erwachsenenpersonen bzw. Volljährigen ist, respektive was Antragsdelikt ist und was nicht. Zum Anderen ist sodurch der öffentliche Sexualvollzug für jedermann gestattet und i.S.d. freien Persönlichkeitsentfaltung möglich und positiv befördert, unter hinreichender Berücksichtigung der Schutzinteressen und -rechte von anderen. 

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»HINWEIS«

Bezielte Petitionseingabe beim Oberbürgermeister besitzt nicht Gesetzgebungskompetenz, ist jedoch unerlässliche Stimulierung des öffentlichen Diskurses im Vorfeld der Initiierung eines gesetzgebenden Bürgerentscheids.

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