91 Paraksti
Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Personen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, können nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf Antrag Heilbehandlungs-, Renten- und Fürsorgeleistungen erhalten.Ein Schmerzengeld bzw. zeitlich begrenzte finanzielle Entschädigung ist nicht vorgesehen.Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Opferentschädigungsgesetz im Bereich der Entschädigung der Opfer - hier Schmerzengeldzahlung bzw. zeitlich begrenzte Entschädigung zu ändern bzw. zu ergänzen.
Pamatojums
Personen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, können nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf Antrag Heilbehandlungs-, Renten- und Fürsorgeleistungen erhalten. Ein Anspruch setzt voraus, dass eine Person durch einen vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Angriff oder bei dessen rechtmäßiger Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat.Eine gesundheitliche Schädigung kann hier auch zeitlich begrenzt sein, dieser Fall wird im bestehenden Opferentschädigungsgesetz völlig vernachlässigt!Es sind bei finanziellen Fürsorgeleistungen ausschließlich "Rentenzahlungen" vorgesehen. .Dies stellt eindeutig eine Benachteiligung von Opfern, die zwar die Vorraussetzung im Sinne des OEG (....vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Angriff oder bei dessen rechtmäßiger Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben...) erfüllen aber nicht für eine "Rentenzahlung" in Frage (auf Grund der Bewertung des GdS) kommen.Es besteht hier eindeutig, auch im Sinne der gleichbehandlung von "Opfern", der Bedarf an Nachbesserung und Änderung des OEG!Hier muss eine Möglichkeit geschaffen werden, bei zeitlich begrenzten gesundheitlichen Schädigungen (körperlich, psychisch), eine finanzielle Fürsorgeleistung die nicht im Sinne einer "Rente" ist, zu erhalten.Hierzu ist auch eine Neuordnung der GdS erforderlich.
Saite uz petīciju
Noplēšama lapiņa ar QR kodu
lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
15.09.2015
Petīcija beidzas:
21.10.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 3-18-11-84-025579
Entschädigung der Opfer von
Gewalttaten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Opferentschädigungsgesetz im Bereich der
Entschädigung der Opfer – hier Schmerzensgeldzahlung bzw. zeitlich begrenzte
Entschädigung – zu ändern bzw. zu ergänzen.
Der Petent führt insbesondere aus, dass Personen, die durch eine Gewalttat eine
gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten hätten, nach demvairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.