Entschädigung der Opfer von Gewalttaten - Vermeidung der Retraumatisierung der Opfer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
126 Unterstützende 126 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

126 Unterstützende 126 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Verfahrensweise in der Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes so verändert wird, dass eine Retraumatisierung der Opfer vermieden wird. Die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes sollten dementsprechend präzisiert werden.

Begründung

Ich bin Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und arbeite als niedergelassener ärztlicher Psychotherapeut in einer Kleinstadt am Niederrhein. Ich behandele mehrere in ihrer Kindheit sexuell traumatisierte Patientinnen, die Entschädigungsmaßnahmen gem. OEG beantragt haben. Hier in NRW ist in Nachfolge des aufgelösten Versorgungsamtes der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln die zuständige Behörde. Die sehr rigide und für die Betroffenen sehr belastende Verfahrensweise, mit der die Ansprüche von den zuständigen Mitarbeitern des LVR überprüft werden, führt zu massiven Belastungen der betroffenen Patientinnen. So werden wahlweise Explorationen durch die (meiner Information nach nicht psychotherapeutisch oder psychologisch ausgebildeten) Mitarbeiter durchgeführt oder mehrstündige aussagepsychologische Begutachtungen in Auftrag gegeben. In einem Telefonat mit einer dieser Mitarbeiterinnen, in welchem ich sie auf die mit dieser Verfahrensweise verbundenen, schweren gesundheitlichen Risiken für die Betroffenen aufmerksam gemacht habe, teilte sie mir mit, "sie würden schon sehr behutsam vorgehen, das Risiko sei ihnen bewusst, aber es ginge ja schließlich um viel Geld". Ich bin Leiter eines Qualitätszirkels für Psychotherapeuten und im Rahmen unserer dortigen Arbeit wurde deutlich, dass die Kollegen, so wie auch ich, den betroffenen Patienten inzwischen davon abraten, Ansprüche zu stellen, um ihnen diese schweren Belastungen zu ersparen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Verfahrensweise den Sinn dieses Gesetz wirklich wiederspiegelt. Ich bitte daher darum, die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes dementsprechend zu präzisieren.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-84-022685



    Entschädigung der Opfer von

    Gewalttaten





    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Die Petition

    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales - als Material

    zu überweisen,

    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, die Verfahrensweise in der Umsetzung des

    Opferentschädigungsgesetzes so zu verändern, dass eine Retraumatisierung der

    Opfer vermieden wird.

    Der Petent wendet sich als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie an... weiter

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