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Petycja została zakończona
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Verfahrensweise in der Umsetzung des Opferentschädigungsgesetzes so verändert wird, dass eine Retraumatisierung der Opfer vermieden wird. Die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes sollten dementsprechend präzisiert werden.
Uzasadnienie
Ich bin Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und arbeite als niedergelassener ärztlicher Psychotherapeut in einer Kleinstadt am Niederrhein. Ich behandele mehrere in ihrer Kindheit sexuell traumatisierte Patientinnen, die Entschädigungsmaßnahmen gem. OEG beantragt haben. Hier in NRW ist in Nachfolge des aufgelösten Versorgungsamtes der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln die zuständige Behörde. Die sehr rigide und für die Betroffenen sehr belastende Verfahrensweise, mit der die Ansprüche von den zuständigen Mitarbeitern des LVR überprüft werden, führt zu massiven Belastungen der betroffenen Patientinnen. So werden wahlweise Explorationen durch die (meiner Information nach nicht psychotherapeutisch oder psychologisch ausgebildeten) Mitarbeiter durchgeführt oder mehrstündige aussagepsychologische Begutachtungen in Auftrag gegeben. In einem Telefonat mit einer dieser Mitarbeiterinnen, in welchem ich sie auf die mit dieser Verfahrensweise verbundenen, schweren gesundheitlichen Risiken für die Betroffenen aufmerksam gemacht habe, teilte sie mir mit, "sie würden schon sehr behutsam vorgehen, das Risiko sei ihnen bewusst, aber es ginge ja schließlich um viel Geld". Ich bin Leiter eines Qualitätszirkels für Psychotherapeuten und im Rahmen unserer dortigen Arbeit wurde deutlich, dass die Kollegen, so wie auch ich, den betroffenen Patienten inzwischen davon abraten, Ansprüche zu stellen, um ihnen diese schweren Belastungen zu ersparen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Verfahrensweise den Sinn dieses Gesetz wirklich wiederspiegelt. Ich bitte daher darum, die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes dementsprechend zu präzisieren.
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Ruszyła petycja:
03.07.2015
Petycja się kończy:
26.10.2015
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 3-18-11-84-022685
Entschädigung der Opfer von
Gewalttaten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales - als Material
zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Verfahrensweise in der Umsetzung des
Opferentschädigungsgesetzes so zu verändern, dass eine Retraumatisierung der
Opfer vermieden wird.
Der Petent wendet sich als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie an... dalej