Reģions: Vācija

Erbbaurecht - Novellierung des Erbbaurechts (Erbbauzinsen)

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
104 Atbalstošs 104 iekš Vācija

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge eine Modernisierung des Erbbaurechts beschließen und dass Erbbauzinserhöhungen verboten oder nur sehr stark eingeschränkt möglich sind.

Pamatojums

Sehr geehrte Damen und Herren,das Erbbaurecht sollte einst den Wohnungsbau fördern und auch Menschen mit wenig Kapital die Möglichkeit eröffnen ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Oft sind Gemeinden und kirchliche Stiftungen Erbbaugeber und gewähren teilweise soziale Konditionen. Teilweise sind aber auch (meist adlige) Großgrundbesitzer und Unternehmen Erbbaugeber und nutzen dieses Instrument um maximalen Profit zu erwirtschaften. Das Erbbaurechtsgesetz ist seit 1919 in Kraft und Bedarf einer Neuregelung. Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen erlauben regelmäßige Erbbauzinserhöhungen (je nach Vertrag z.B. alle drei Jahre) im Rahmen des Verbraucherpreisindexes und dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer. Diese Regelung gilt auch, wenn im jeweiligen Erbbauvertrag nichts Konkretes vereinbart ist. Diese Erhöhungen liegt deutlich oberhalb der Entwicklung der Nettolöhne und oder gar der Renten. Folge ist eine stetige Erhöhung der Belastung und damit einhergehend auch ein Wertverlust der bestehenden Immobilie. Auch am Ende der Vertragslaufzeit ist der Erbpachtnehmer dem Erbpachtgeber gegenüber in einer benachteiligten Situation. Derzeitiger Ausweg könnte (bei privaten Erbpachtgebern) der Erwerb des Grundstücks sein, bei dem der Erbpachtgeber den Preis allerdings diktieren kann. Es gibt konkrete Besipiele für solch unverhältnismäßige Forderungen. Leider ist beim Erbbaurecht der Pächter in einer nicht mehr zeitgemäßen Form dem Erbbaugeber unterlegen. Ich fordere deshalb eine Modernisierung des Erbaurechts und eine sofortige, deutliche Begrenzung von Erbbauzinserhöhungen.

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Jaunumi

  • Pet 4-17-07-4022-044797Erbbaurecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Der Petent fordert eine Modernisierung des Erbbaurechts. Erhöhungen des
    Erbbauzinses sollen verboten oder nur sehr stark eingeschränkt möglich sein.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die derzeit geltenden
    gesetzlichen Regelungen regelmäßige Erbbauzinserhöhungen erlaubten. Diese
    Erhöhungen lägen deutlich oberhalb der Entwicklung der Nettolöhne. Dies führe
    neben einer stetigen Erhöhung der Belastung auch zum Wertverlust der Immobilie.
    Auch am Ende der Vertragslaufzeit sei der Erbpachtnehmer dem Erbpachtgeber
    gegenüber... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

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