Alueella: Saksa

Erbrecht - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches dahingehend gefordert, dass ein Auseinandersetzungsvertrag zur Teilung der Erbschaft nicht erforderlich ist, wenn keine Zweifel über Art und Höhe der Erbschaft bestehen und der den Vertragsabschluss verweigernde Teil der Erbengemeinschaft böswillig ist.

Perustelut

Die momentanen Regelungen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft widersprechen grundsätzlich dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden, der Beachtung des letzten Willens des Erblassers, sowie dem Recht auf Eigentum. Insbesondere kommt es vermehrt zu Fällen, in denen Erbschaften von Banken nicht an die rechtmäßigen Erben ausgezahlt werden können, da einer der Erben seine Zustimmung ohne Angabe von Gründen oder aus nichtigen Gründen verweigert. Die einzige Möglichkeit der restlichen Erben besteht darin, auf Abgabe einer Zustimmung zu klagen. Eine Aussicht auf Erfolg ist hierbei regelmäßig ziemlich gering. Die momentanen Regelungen und Rechtspraxis kollidieren daher aus mehreren Gründen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen : 1. Die einzige Möglichkeit sein Erbe in solchen Fällen zu erlangen, ist , auf die Willenserklärung eines Dritten zu klagen. Jedoch ist der Willen als innerer subjektiver Zustand einer Person auch durch Rechtsmittel nicht zu erzwingen. 2. Dem böswillig Verweigerndem wird die Möglichkeit gegeben, dem Willen des Erblassers in unwürdiger Weise zu widerstreben 3. Ferner werden dem böswillig Verweigerndem Mittel an die Hand gegeben erpresserische Handlungen gegenüber seinen Miterben durchzuführen.4. Dem wirtschaftlich besser gestelltem Erben werden Möglichkeiten gegeben aus persönlicher Missgunst seinen Miterben eine wirtschaftlich besser gestellte Lebensführung zu verwähren, ohne selbst einen nennenswerten Nachteil davon zu tragen.5. Die momentanen Regelungen hierzu, sowie zugehörige rechtliche Praxis sind dem sozialen Frieden innerhalb von Familien abträglichSomit wäre zur Abhilfe oben genannter Problematik eine Neuregelung des Erbrechts angezeigt, das darauf hinwirkt, in einem einfachen Verfahren, die Erbschaftsansprüche auch einzelnd auslösen zu können, soweit innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine hinreichend belegten Gründe einzelner Erben vorgebracht werden, die diesem Vorgang entgegen stehen.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-404-033626

    Erbrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches dahingehend
    gefordert, dass ein Auseinandersetzungsvertrag zur Teilung der Erbschaft nicht
    erforderlich ist, wenn keine Zweifel über Art und Höhe der Erbschaft bestehen und der
    den Vertragsabschluss verweigernde Teil der Erbengemeinschaft böswillig ist.
    Die derzeit geltenden Regelungen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
    würden grundsätzlich dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden,... enemmän

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