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Erbrecht: Pflichtteil weg - Vererben an wen man will

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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 12.01.2022
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Das derzeitige Erbrecht bedeutet, dass Kinder einen Anspruch auf einen Anteil des halben Vermögens haben, wenn ein Ehepartner stirbt.

Wenn aber das verbleibende Elternteil ein oder mehrere Kinder auszahlen muss, bedeutet das z.B., dass sie/er das gemeinsam gebaute/gekaufte Haus oftmals aufgeben muss, da die Zahlungen sonst nicht geleistet werden können. Viele Menschen, vor Allem oftmals Frauen, verlieren dadurch ihr zu Hause in dem sie meist viele Jahre mit ihrer/ihrem Lebenspartner/in gelebt haben, für das sie finanziell alles aufbringen mussten. Das kann und darf so nicht sein.

Ein genereller Erbanspruch sollte erst gegeben sein, wenn beide Elternteile tot sind.

Des Weiteren sollte es jedem selbst überlassen sein, wen sie/er erben lässt.

Kinder tragen in keiner Weise zur Vermögensbildung bei, ganz im Gegenteil, jedes Kind kostet bis zur abgeschlossenen Ausbildung rund ein Einfamilienhaus. Ich persönlich empfinde es als unerträglich, dass selbst wenn überhaupt kein Verhältnis zwischen Eltern und Kindern besteht, ein Pflichtteil vererbt werden MUSS. Ich stehe auf beiden Seiten des Erbrechts: Erbende und Vererbende und egal von welcher Seite ich es betrachte, ist es falsch.

Pamatojums

Die Änderung würde bedeuten, dass jede/r frei in seiner Entscheidung ist , wem sie/er was vererben möchte. Das derzeitige Erbrecht bedeutet eine Entmündigung und zwingt den Menschen etwas auf, was sie vielleicht - mit ihrem Eigentum wohlgemerkt - gar nicht wollen. Es stünde jeder/jedem frei auch weiterhin ihren/seinen Kindern das Erbe zukommen zu lassen, oder eben auch nicht, und das auf jeden Fall erst, nachdem beide Elternteile gestorben sind. Die Steuerregelungen sollten entweder bestehen bleiben, oder zugunsten aller Erben verbessert werden, denn ob Haus oder Vermögen - ALLES wurde schon mehr als 1x besteuert.

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Debates

"Lieber Gott, Du hast mir meine Familie gegeben. Danke, dass ich meine Freunde selbst aussuchen darf! " - in diesem Sinne möchte ich mir auch aussuchen dürfen, dass mein Nachlass z.B. vollständig an eine soziale Einrichtung geht und nicht an Kinder, die sich nie um mich gekümmert haben.

Das Vedrerben erst nach dem Tod beider Elternteile kann man auch in einem "Berliner Testament" regeln.

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