Das derzeitige Erbrecht bedeutet, dass Kinder einen Anspruch auf einen Anteil des halben Vermögens haben, wenn ein Ehepartner stirbt.
Wenn aber das verbleibende Elternteil ein oder mehrere Kinder auszahlen muss, bedeutet das z.B., dass sie/er das gemeinsam gebaute/gekaufte Haus oftmals aufgeben muss, da die Zahlungen sonst nicht geleistet werden können. Viele Menschen, vor Allem oftmals Frauen, verlieren dadurch ihr zu Hause in dem sie meist viele Jahre mit ihrer/ihrem Lebenspartner/in gelebt haben, für das sie finanziell alles aufbringen mussten. Das kann und darf so nicht sein.
Ein genereller Erbanspruch sollte erst gegeben sein, wenn beide Elternteile tot sind.
Des Weiteren sollte es jedem selbst überlassen sein, wen sie/er erben lässt.
Kinder tragen in keiner Weise zur Vermögensbildung bei, ganz im Gegenteil, jedes Kind kostet bis zur abgeschlossenen Ausbildung rund ein Einfamilienhaus. Ich persönlich empfinde es als unerträglich, dass selbst wenn überhaupt kein Verhältnis zwischen Eltern und Kindern besteht, ein Pflichtteil vererbt werden MUSS. Ich stehe auf beiden Seiten des Erbrechts: Erbende und Vererbende und egal von welcher Seite ich es betrachte, ist es falsch.
Reason
Die Änderung würde bedeuten, dass jede/r frei in seiner Entscheidung ist , wem sie/er was vererben möchte. Das derzeitige Erbrecht bedeutet eine Entmündigung und zwingt den Menschen etwas auf, was sie vielleicht - mit ihrem Eigentum wohlgemerkt - gar nicht wollen. Es stünde jeder/jedem frei auch weiterhin ihren/seinen Kindern das Erbe zukommen zu lassen, oder eben auch nicht, und das auf jeden Fall erst, nachdem beide Elternteile gestorben sind. Die Steuerregelungen sollten entweder bestehen bleiben, oder zugunsten aller Erben verbessert werden, denn ob Haus oder Vermögen - ALLES wurde schon mehr als 1x besteuert.
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In den Fällen, in denen es etwas zu vererben gibt, hat in der Regel niemals ein Kind auch nur einen Cent an Unterhalt für ein Elternteil aufbringen müssen. Im Gegensatz dazu haben die Eltern einen enormen finanziellen Aufwand betrieben, um die Kinder auf dem Weg zur Selbstständigkeit zu unterstützen. Der Vermögensaufbau der Eltern schützt die Kinder davor, dass die Kinder jemals Unterhalt für die Eltern bezahlen müssen. Warum sollen die Kinder dafür, dass sie vom Unterhaltszahlungsrisiko befreit werden auch noch belohnt werden?
Einige Fachanwälte für Erbrecht werden vielleicht arbeitslos werden, weil es weniger Streitereien gibt.
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region: Lower Saxony4.757 signatures5 days remaining
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region: Nabburg (VGem)
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4 days ago
Der Ausschluss vom Erbe und insbesondere auch dem Pflichtteil ist nach den derzeitigen Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches nur in wenigen Fällen möglich: Der pflichtteilsberechtigte Erbe hat dem Erblasser, dem Ehe- oder Lebenspartner des Erblassers, einem Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben getrachtet oder sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens schuldig gemacht. Der pflichtteilsberechtigte Erbe hat seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt (z.B. Sohn weigert sich, den bedürftigen Vater zu unterstützen und missachtet damit die unter Verwandten in gerader Linie bestehende Unterhaltspflicht nach § 1601 BGB). Der pflichtteilsberechtigte Erbe ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt worden, sodass es dem Erblasser unzumutbar ist, wenn dem Pflichtteilsberechtigten ein Pflichtteil zustünde. Der Verurteilung steht die Unterbringung in einem Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt gleich. Auf den früher maßgeblichen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel kommt es nicht mehr an. Das ist nicht mehr zeit- und erst recht nicht interessengerecht im Sinne der Erblasser, mit denen die Enterbten vielleicht mehrere Jahrzehnte nichts zu tun haben wollten!
6 days ago
Ein Erbe sollte auch "verdient" sein und nicht als Pflichtanteil ausgezahlt werden. Jeder, der etwas zu vererben hat, hat sich dieses Vermögen oder die Gegenständer etc. selbst erarbeitet (im besten Fall), und sollte auch selbst bestimmen, wem er was vererben möchte, ohne dass der Staat schon wieder seine Finger darin hat
9 days ago
Ein Zwangserbe entmündigt mich als Erblasser, da es meinen freien Willen beschränkt. Dieser Umstand scheint mir sogar wider das Grundgesetz zu laufen.
9 days ago
Mir sträubt sich das Fell, wenn ich daran denke, mich in dem Augenblick, in dem vielleicht mein Mann verstirbt, seine drei Kinder, die sich inzwischen seit 11 Jahren nicht mehr für ihn interessieren und keinen Kontakt mehr wünschen, plötzlich auf der Matte stehen und Geld fordern.
on 21 Feb 2021
Die Freiheit, voll und ganz über sein Vermögen zu bestimmen, sollte auch über den Tod hinaus gehen.