Erbschaftsteuer - Anpassung der Freibeträge (Erbschaftssteuer) analog der jährlichen Anpassung bei der Einkommenssteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
86 Unterstützende 86 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer regelmäßig anzupassen, analog der jährlichen Anpassung der Freibeträge bei der Einkommenssteuer.

Begründung

Zum 01.01.2009 trat die Novellierung des Erbschaftsteuerrechts in Kraft und mit ihr neue Freibeträge und Steuersätze. Seitdem beträgt beispielsweise der Freibetrag für Kinder unverändert 400.000 €.Im gleichen Zeitraum ist das Volksvermögen massiv gestiegen, vor allem bei Grundstücken sind enorme Wertzuwächse zu verbuchen.Die Steuerlast der Erben erhöht sich konstant, deren Erbe nicht automatisch mit mehr Liquidität einhergeht. Der o. a. Freibetrag wird bei Immobilienbesitz - der oftmals durch Fleiß, Verzicht und mit Blick auf die Verantwortung für die kommende Generation angespart und erarbeitet wurde - in einer Großstadt schnell überschritten. Hierzu zwei Beispiele:Der Bodenrichtwert für 2017 in München ist alleine im Vergleich den beiden davor liegenden Jahren im Durchschnitt um 30 %, in manchen Fällen sogar um bis zu 60 % gestiegen.In Düsseldorf zum Beispiel im Bereich Friedrichstraße - ist der Bodenrichtwert alleine von 2017 auf 2018 um 12 % gestiegen. Seit 01.01.2010 beträgt dieser Anstieg 76 %.Eine Anpassung der Freibeträge hat hingegen seit 2009 nicht stattgefunden. Dies bedeutet, dass ein Teil des Erbes bzw. der Schenkung von der Steuer "aufgefressen" wird. Dies kommt einer konstanten Steuererhöhung gleich und bestraft steuerlich denjenigen, dessen Erblasser länger lebt. Das ist unmenschlich und darf nicht sein.Es darf auch nicht sein, dass der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt und nicht festlegt, dass und wie Freibeträge und Freigrenzen sich bei steigenden Preisen und Wertentwicklungen zukünftig anpassen müssen. Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird jährlich angehoben Bei der jährlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen wird auch nicht gezögert.Die Steuereinnahmen sprudeln, deshalb ist es Zeit, den Mittelstand, der letztendlich für unser aller Wohlstand sorgt, mit höheren Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer zu entlasten. Ich beantrage, dass, mit Blick auf eine soziale Generationen-Gerechtigkeit, die Freibeträge bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer regelmäßig an die allgemeine Preissteigerung und Entwicklung der Bodenrichtwerte angepasst werden. Zu Grunde gelegt werden sollen die Werte aus dem Jahr 2009 und deren Veränderungen seitdem.

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Neuigkeiten

Weil Erben wegen der hohen Erbschaftssteuer verkaufen müssen und zwar vorwiegend an Immobilienkonzerne, da nur diese über die hohen finanziellen Mittel verfügen. Die Verschiebung des Eigentums wird somit politisch forciert.

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