45 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die aktuelle finanzielle Lage des Erben berücksichtigt wird. Hierzu wird das zu versteuernde Einkommen des Erben aus der Einkommensteuer der letzten 10 Jahre herangezogen. Liegt dieses im Vergleich zum Bundesdurchschnitt im oberen Drittel, wird ein 30%-Aufschlag auf die Erbschaftsteuer berechnet; liegt es im unteren Drittel, wird ein 30%-Abschlag bei der Erbschaftsteuer in Abzug gebracht.
Razões
Zielsetzung dieser Petition ist die soziale Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Dem langläufigen Vorwurf, daß durch eine (leistungslose) Erbschaft noch mehr Vermögen angehäuft wird, soll damit entgegen gewirkt werden.Ausgehend von meiner eigenen finanziellen Lage und vieler Bekannten: Erbschaften, zumeist aus der direkten Verwandtschaft, Eltern, treten im Alter zwischen 40 bis 50 ein. In dieser Lebensspanne hat man zumeist einen festen Beruf, Arbeitsplatz, mit entsprechendem Einkommen und damit auch die Gelegenheit selbst Vermögen zu schaffen. Außerdem hat man seine Lebensplanung mit Familie, Kind, Wohnsituation, eigene Immobilie oder Miete, etc. zumeist abgeschlossen. Umgangssprachlich lebt man in geordneten Verhältnissen. So gesehen verfügt man über ein entsprechendes Einkommen und Vermögen, und hat damit eine Erbschaft zumindest finanziell nicht mehr nötig, oder man verfügt eben über kein, oder geringes Einkommen und Vermögen, und benötigt daher finanziell eine Erbschaft. So gesehen werden Erben, die finanziell schlechter dastehen, entlastet und Erben, die finanziell gut gestellt sind, belastet. Es findet also eine Umverteilung mittels der Erbschaftsteuer statt.Die Prozentsätze lassen sich natürlich noch weiter verfeinern, Erben, die im oberen 10%-Bereich nach obiger Berechnung liegen, zahlen 90% mehr an Erbschaftsteuer, etc.Aus Sicht der Finanzämter liegen die Daten über die Einkommensteuer bereits vor. Es muß also nur eine datentechnische Verknüpfung zwischen der Einkommen- und der Erbschaftsteuer hergestellt werden.
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fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
18/11/2016
Petição termina:
21/02/2017
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 2-18-08-6113-037462Erbschaftsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die
aktuelle finanzielle Lage der Erben berücksichtigt wird.
Hierzu soll das zu versteuernde Einkommen des Erben aus der Einkommensteuer der
letzten 10 Jahre herangezogen werden. Liegt dieses im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt im oberen Drittel, soll ein 30%iger Aufschlag auf die
Erbschaftsteuer berechnet werden, liegt es im unteren Drittel, soll ein 30%iger
Abschlag bei der Erbschaftsteuer in Abzug gebracht werden.
Zur Begründung wird ausgeführt,... avançar
Debate
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