Bölge : Almanya

Erbschaftsteuer - Berechnung der Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage des Erben

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die aktuelle finanzielle Lage des Erben berücksichtigt wird. Hierzu wird das zu versteuernde Einkommen des Erben aus der Einkommensteuer der letzten 10 Jahre herangezogen. Liegt dieses im Vergleich zum Bundesdurchschnitt im oberen Drittel, wird ein 30%-Aufschlag auf die Erbschaftsteuer berechnet; liegt es im unteren Drittel, wird ein 30%-Abschlag bei der Erbschaftsteuer in Abzug gebracht.

Gerekçe

Zielsetzung dieser Petition ist die soziale Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Dem langläufigen Vorwurf, daß durch eine (leistungslose) Erbschaft noch mehr Vermögen angehäuft wird, soll damit entgegen gewirkt werden.Ausgehend von meiner eigenen finanziellen Lage und vieler Bekannten: Erbschaften, zumeist aus der direkten Verwandtschaft, Eltern, treten im Alter zwischen 40 bis 50 ein. In dieser Lebensspanne hat man zumeist einen festen Beruf, Arbeitsplatz, mit entsprechendem Einkommen und damit auch die Gelegenheit selbst Vermögen zu schaffen. Außerdem hat man seine Lebensplanung mit Familie, Kind, Wohnsituation, eigene Immobilie oder Miete, etc. zumeist abgeschlossen. Umgangssprachlich lebt man in geordneten Verhältnissen. So gesehen verfügt man über ein entsprechendes Einkommen und Vermögen, und hat damit eine Erbschaft zumindest finanziell nicht mehr nötig, oder man verfügt eben über kein, oder geringes Einkommen und Vermögen, und benötigt daher finanziell eine Erbschaft. So gesehen werden Erben, die finanziell schlechter dastehen, entlastet und Erben, die finanziell gut gestellt sind, belastet. Es findet also eine Umverteilung mittels der Erbschaftsteuer statt.Die Prozentsätze lassen sich natürlich noch weiter verfeinern, Erben, die im oberen 10%-Bereich nach obiger Berechnung liegen, zahlen 90% mehr an Erbschaftsteuer, etc.Aus Sicht der Finanzämter liegen die Daten über die Einkommensteuer bereits vor. Es muß also nur eine datentechnische Verknüpfung zwischen der Einkommen- und der Erbschaftsteuer hergestellt werden.

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Haberler

  • Pet 2-18-08-6113-037462Erbschaftsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die
    aktuelle finanzielle Lage der Erben berücksichtigt wird.
    Hierzu soll das zu versteuernde Einkommen des Erben aus der Einkommensteuer der
    letzten 10 Jahre herangezogen werden. Liegt dieses im Vergleich zum
    Bundesdurchschnitt im oberen Drittel, soll ein 30%iger Aufschlag auf die
    Erbschaftsteuer berechnet werden, liegt es im unteren Drittel, soll ein 30%iger
    Abschlag bei der Erbschaftsteuer in Abzug gebracht werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt,... daha ileri

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